...Eine Differenzierung innerhalb der Weinwirtschaft, wie sie der Kläger geltend macht, hat das Berufungsgericht daher zu Recht nicht als geboten erachtet. 28 Die Homogenität wird nicht dadurch infrage gestellt, dass in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WeinG neben den Nutzungsberechtigten auch Eigentümer von Weinbergsflächen als Abgabepflichtige genannt sind, die als Verpächter ein lediglich mittelbares Interesse...