...Das Berufungsgericht hat vielmehr unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats ausgeführt, die Verhältnismäßigkeit der dem Eigentümer eines Kulturdenkmals landesrechtlich auferlegten Pflicht, es zu erhalten und zu pflegen, hänge davon ab, dass dem Eigentümer das Recht eingeräumt werde, Genehmigungen anzufechten, die erhebliche Beeinträchtigungen des Denkmals zuließen....