...Ihre Unwirksamkeit setze voraus, dass ein Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise, etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden sei oder dass ein Grund für eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage i.S. des § 134 FGO i.V.m. §§ 579 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliege. An alledem fehle es....