...ihnen zu Grunde liegenden Marken anhängig sind - lässt ebenfalls indiziell auf eine Bösgläubigkeit der Markeninhaberin schließen, zumal die ins Feld geführten Marken zumindest damals noch nicht benutzt worden sind (vgl. hierzu auch „Prüfungsrichtlinien für Unionsmarken“, Teil D, Abschnitt 2, 3.3.2.1). 36 Schließlich ist der (gescheiterte) Versuch ihres Geschäftsführers im Jahr 2014, die wichtigste Domain...