813

Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2011-09-29
BVerwG 2. Senat
...Zudem entsteht der Ausgleichsanspruch mit Wirkung für die Zukunft erst, wenn der Beamte ihn geltend macht. 9 Zieht der Dienstherr einen Beamten auf der Grundlage einer rechtswidrig zu hoch festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit zum Dienst heran oder nimmt ihn über die rechtmäßig festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus in Anspruch, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 37/10
2011-09-29
BVerwG 2. Senat
...Zudem entsteht der Ausgleichsanspruch mit Wirkung für die Zukunft erst, wenn der Beamte ihn geltend macht. 9 Zieht der Dienstherr einen Beamten auf der Grundlage einer rechtswidrig zu hoch festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit zum Dienst heran oder nimmt ihn über die rechtmäßig festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus in Anspruch, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/10
...Das gilt regelmäßig jedoch nur für das Haushaltsjahr, in dem der Antrag auf Übergang zur Vollzeitbeschäftigung erstmals gestellt wird, wenn der Dienstherr den Antrag nicht vorhersehen und Vorsorge für die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung treffen konnte....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 50/09
2011-09-29
BVerwG 2. Senat
...Zudem entsteht der Ausgleichsanspruch mit Wirkung für die Zukunft erst, wenn der Beamte ihn geltend macht. 9 Zieht der Dienstherr einen Beamten auf der Grundlage einer rechtswidrig zu hoch festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit zum Dienst heran oder nimmt ihn über die rechtmäßig festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus in Anspruch, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 34/10
2011-09-29
BVerwG 2. Senat
...Zudem entsteht der Ausgleichsanspruch mit Wirkung für die Zukunft erst, wenn der Beamte ihn geltend macht. 9 Zieht der Dienstherr einen Beamten auf der Grundlage einer rechtswidrig zu hoch festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit zum Dienst heran oder nimmt ihn über die rechtmäßig festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus in Anspruch, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 36/10
2011-09-29
BVerwG 2. Senat
...Zudem entsteht der Ausgleichsanspruch mit Wirkung für die Zukunft erst, wenn der Beamte ihn geltend macht. 9 Zieht der Dienstherr einen Beamten auf der Grundlage einer rechtswidrig zu hoch festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit zum Dienst heran oder nimmt ihn über die rechtmäßig festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus in Anspruch, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 33/10
...Stellt der Dienstherr durch Bescheid die Nichtigkeit einer Beamtenernennung fest und strebt er die Ernennung des Betroffenen in einem niedrigeren Statusamt an, muss der Beamte in zumutbarer Weise, das heißt ohne das Risiko eines Verlustes jedweder Lebenszeitbeamtenstellung, um Rechtsschutz zur Verteidigung seiner ursprünglichen Ernennung nachsuchen können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/13
...Ob und wie der Dienstherr solche Zusatzqualifikationen in seinem pflichtgemäß auszuübenden Rechtsfolgeermessen ("kann") bewertet, liegt in seiner Organisationsbefugnis. 21 § 28 Abs. 1 Satz 4 BBesG Bln gebietet danach eine wertende Gesamtbetrachtung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 25/16
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 20 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/16
2016-03-17
BVerwG 2. Senat
...Das Grundgesetz verlangt es nicht, den Statusamtsbezug der Alimentationshöhe aufzuweichen, um Missstände zu kompensieren, die dadurch entstehen, dass der Dienstherr in zuweilen nicht mehr vertretbarem Umfang Amt und Funktion auseinanderfallen lässt. 17 Vielmehr können aus dem Auseinanderfallen von Amt und Funktion seinerseits Rechtsansprüche erwachsen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 8/15
2016-12-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr habe der Pflichterfüllung durch den Beklagten zwar augenscheinlich vorbehaltlos vertraut; darin sei aber noch keine für die Maßnahmebemessung erhebliche Aufsichtspflichtverletzung zu sehen. 6 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 110/15
...Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam die Fragen auf, - ob die wörtliche Wiedergabe eines Strafbefehls in der Klageschrift, ohne dass der Dienstherr erklärt, welche dort aufgeführten Straftaten er zum Gegenstand des Disziplinarverfahrens machen will, den Anforderungen des § 52 LDG NRW an eine ordnungsgemäße Klageschrift genügt, - ob § 52 Abs. 2 LDG NRW im Hinblick auf eine ordnungsgemäße...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 59/10
...So liege es aufgrund der grundlegenden Strukturunterschiede zwischen beamtenrechtlicher Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung nahe, die Tatbestände beihilferechtlicher Leistungsausschlüsse normativ festzulegen, anstatt ihre nähere Bestimmung einem Gremium zu überlassen, in dem der Dienstherr nicht vertreten sei und das seine Entscheidungen nach Maßgabe des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 9/14
2015-03-26
BVerwG 5. Senat
...So liege es aufgrund der grundlegenden Strukturunterschiede zwischen beamtenrechtlicher Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung nahe, die Tatbestände beihilferechtlicher Leistungsausschlüsse normativ festzulegen, anstatt ihre nähere Bestimmung einem Gremium zu überlassen, in dem der Dienstherr nicht vertreten sei und das seine Entscheidungen nach Maßgabe des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 8/14
...Sind, wie bei mittelbaren Landesbeamten, Dienstherr und Besoldungsgesetzgeber nicht identisch, so kann der Beamte gegen beide isoliert vorgehen, kann aber keinen zweifachen Ausgleich beanspruchen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 11/16
...Auch auf der Grundlage des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs hat der Dienstherr nur die rechtswidrige Zuvielarbeit auszugleichen, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet wurde (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32.10 - BVerwGE 140, 351 Rn. 20; Aufgabe von BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 Rn. 25). 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 26/14
...Zur Begründung führte er aus, dass der Dienstherr in Reaktion auf das Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes Anfang 2015 die Weiterqualifikation vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter umgesetzt habe. Für den ersten Durchgang der Weiterqualifikation ab 1. Oktober 2015 bis 31. März 2016 habe das infrage kommende Personal durch die personalbearbeitenden Stellen bis zum 20....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 15/17
...So kann der Dienstherr das Verfahren abbrechen, weil er den Dienstposten, der dem erfolgreichen Bewerber übertragen werden sollte, nicht mehr besetzen will oder weil er sich entschlossen hat, den Dienstposten neu zuzuschneiden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 56/14
...Zudem entsteht der Ausgleichsanspruch mit Wirkung für die Zukunft erst, wenn der Beamte ihn geltend macht. 9 Zieht der Dienstherr einen Beamten auf der Grundlage einer rechtswidrig zu hoch festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit zum Dienst heran oder nimmt ihn über die rechtmäßig festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus in Anspruch, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/10
...März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 Rn. 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94). 14 Sind die Dienst- und Versorgungsbezüge so bemessen, dass sie eine zumutbare Eigenvorsorge nur im Hinblick auf einen Teil der durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt und Tod begründeten Belastungen ermöglichen, so hat der Dienstherr zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, damit der Beamte die Belastungen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 77/08