...Damit sei § 46 BBesG in solchen Fällen ausgeschlossen, in denen der Dienstherr darauf verzichte, die im Haushaltsplan aufgeführten Planstellen bestimmten Dienstposten fest zuzuordnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat demgegenüber ausgeführt, dass die Zulage nach § 46 BBesG auch bei haushaltsrechtlicher "Topfwirtschaft" zu zahlen ist....