813

Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Eine dem ärztlichen Gebührenrecht entsprechende Berechnung wird nicht deshalb beihilferechtlich unangemessen, weil Verwaltungsvorschriften des beihilfepflichtigen Dienstherren eine vom ärztlichen Gebührenrecht nach der Auslegung der Zivilgerichte abweichende Berechnungsmethode verlangen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 55/10
2011-01-19
BVerwG 2. Senat
...Eine dem ärztlichen Gebührenrecht entsprechende Berechnung wird nicht deshalb beihilferechtlich unangemessen, weil Verwaltungsvorschriften des beihilfepflichtigen Dienstherren eine vom ärztlichen Gebührenrecht nach der Auslegung der Zivilgerichte abweichende Berechnungsmethode verlangen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 63/10
...Eine Abfindung setze einen Vertrag voraus, durch den der Versorgungsberechtigte auf seine Anwartschaft oder die laufenden Leistungen verzichte und der Dienstherr sich verpflichte, dafür eine Entschädigung zu bezahlen. Die Ausübung eines in der Versorgungszusage eingeräumten Gestaltungsrechts genüge dafür nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 6/16
...Eine Ausnahme liege schon deshalb nicht vor, weil der Dienstherr noch gar keine abschließende Auswahlentscheidung getroffen habe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 27/15
2018-12-13
BVerwG 2. Senat
...Das gesetzliche Erfordernis der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch (d.h. in einer Vielzahl von Fällen) Beamten Aufgaben höherwertiger Ämter überträgt, für die sie nicht beförderungsreif sind, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen (noch offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 52/17
...Dadurch gibt der Dienstherr zu erkennen, dass er die Reise für dienstlich geboten und die notwendigen Reisekosten für dienstlich veranlasst hält. Der Beamte kann darüber nicht an Stelle des Dienstherrn selbst entscheiden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 113/09
...Das Berufungsgericht hat darauf abgestellt, dass das Beamtenrecht eine Abgeltung von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen nicht vorsehe, eine Gleichbehandlung mit Tarifbeschäftigten wegen der Strukturunterschiede der beiden Dienstverhältnisse nicht in Betracht komme, der Dienstherr auf den Verfall des Urlaubsanspruches mit dem Eintritt in den Ruhestand nicht hinweisen müsse und der Kläger die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 94/11
...Dementsprechend ist die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung bei dienstlichen Beurteilungen auf die Prüfung beschränkt, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (stRspr; vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 134/11
...Weist der Dienstherr einen Beamten an, die Dienstleistung für eine bestimmte Zeit in einem räumlich abgrenzbaren Bereich außerhalb des eigenen Machtbereichs zu erbringen, so wird dieser anderweitige Bereich der Risikosphäre des Dienstherrn zugerechnet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 81/08
...Mit der Neubildung wurde er Dienstherr bzw. Arbeitgeber ihrer Beschäftigten. 3 Durch ein weiteres Gesetz vom selben Tag (SächsGVBl. S. 138) wurde eine Verwaltungsreform im Freistaat Sachsen durchgeführt und hierbei u.a. den Landkreisen die Erledigung bestimmter bisher vom Land erledigter Aufgaben übertragen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 11/12
2016-09-22
BVerwG 2. Senat
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 20 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 27/15, 2 B 27/15 (2 C 48/16)
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 20 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 25/15, 2 B 25/15 (2 C 29/16)
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 19 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 5/16
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 18 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 8/16
...Sieht eine Norm wie § 5 Abs. 3 LNTVO BW eine Ablieferungspflicht für eine Vergütung aus einer Nebentätigkeit aus einer öffentlichen Kasse vor, ohne hiervon eine Ausnahme vorzusehen, so handelt es sich hierbei um zwingendes Recht mit der Folge, dass der Dienstherr auf den Ablieferungsanspruch nicht verzichten kann. Ein solcher Verzicht stünde im Widerspruch zu dem Zweck solcher Vorschriften....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 49/11
2016-09-26
BVerwG 2. Senat
...Juni 2002 stellte der Dienstherr den Verlust der Dienstbezüge ab 2. Januar 2002 bis auf Weiteres fest. Nachfolgende Anträge auf Gewährung von Urlaub ohne Bezüge sind nicht positiv beschieden worden. 3 Bereits im Jahr 1999 wurde gegen den Beklagten ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachts wahrheitswidriger Angaben bei der Beantragung und Durchführung seiner Nebentätigkeiten eingeleitet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 28/16
2016-12-02
BVerwG 2. Senat
...Antragstellung nicht erfüllt, sodass von der Anforderung auch nicht gemäß § 14 Abs. 9 Satz 2 LBG NRW abgesehen werden kann. 7 bb) Die Voraussetzungen für die Annahme einer Ausnahme liegen ebenfalls nicht vor. 8 Grundsätzlich in Betracht gekommen wäre allerdings die in § 14 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 LBG NRW normierte Befugnis, wonach Ausnahmen von der jeweiligen Höchstaltersgrenze zugelassen werden können, wenn der Dienstherr...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 19/15
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 19 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 15/16
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 19 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/16