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Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Hierin liege ein Mangel, da der Dienstherr innerhalb der ihm zur Nachbesserung gesetzten Frist die aufgezeigten Mängel zu beheben, nicht aber neue zu produzieren habe. 9 Auch diese Rüge greift nicht durch. Zwar ist der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen verpflichtet, Beweisanträgen nachzugehen (§ 27 Abs. 3 Satz 1 HDG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 5/10
2018-06-15
BVerwG 2. Senat
...März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 10). 11 Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamts den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 20/17
2018-06-15
BVerwG 2. Senat
...März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 10). 11 Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamts den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 23/17
...Das Erfordernis des Widerspruchsverfahrens in allen beamtenrechtlichen Angelegenheiten nach § 126 BRRG soll sicherstellen, dass sich der Dienstherr mit allen Anliegen der Beamten vor einer Klageerhebung befassen kann. 3. Ein Widerspruchsverfahren ist entbehrlich, wenn sich die Behörde gegenüber dem Kläger vorgerichtlich endgültig auf die Ablehnung des Rechtsschutzbegehrens festgelegt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 23/12
2018-06-15
BVerwG 2. Senat
...März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 10). 11 Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamts den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 21/17
...Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (Urteil vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/12
...Der Dienstherr dürfe sich bei jeder Einstellung mittels eines Vorstellungsgesprächs ein Bild über die persönliche Eignung des Bewerbers machen, zumal er - anders als bei Beförderungen - nicht auf Beurteilungen oder sonstige eigene Einschätzungen zurückgreifen könne. 6 Die von der Beschwerdeführerin erhobene Anhörungsrüge wies das Oberverwaltungsgericht als unbegründet zurück....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 462/13
...Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr in Ausübung dieses Spielraums seinen personalplanerischen und justizpolitischen Vorstellungen dadurch Ausdruck verleihe, dass er in Bezug auf die Besetzung eines richterlichen Spitzenamtes einschlägige Vorerfahrungen in der Fachgerichtsbarkeit ebenso wenig als unverzichtbares Merkmal des Anforderungsprofils ansehe wie Erfahrungen in der Leitung eines...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2435/10
...Der Dienstherr müsse die Beurteilungen inhaltlich ausschöpfen; er dürfe sich nicht auf einen Vergleich der Gesamturteile beschränken. Daher sei es auch nicht zulässig, Schwerbehinderten und Frauen bereits bei gleichem Gesamturteil den Vorrang einzuräumen. Zum anderen liege der Beförderungspraxis kein auf das höhere Amt bezogener Leistungsvergleich zugrunde....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 19/10
...Es komme darauf an, ob der Dienstherr spätestens am 31. Dezember 2004 erstmals verpflichtet gewesen sei, Dienstbezüge zu zahlen. Gesetzliche Ausnahmen seien nur für Beamte vorgesehen, die vor dem Stichtag bereits in einem Angestelltenverhältnis mit dem Dienstherrn gestanden hätten. 4 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 56/10
...Das ist hier nicht der Fall. 7 a) Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sieht der Beklagte zunächst - sinngemäß - in der Frage, ob zu den "Folgen für Ansprüche auf Grund beamtenrechtlicher Regelungen", über die der Dienstherr die Beamtin oder den Beamten bei einem Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge nach § 83 Abs. 7 SBG hinzuweisen hat, auch der mögliche Verfall von bestehenden Urlaubsansprüchen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 118/15
...Wenn der unberücksichtigt gebliebene Beamte den einstweiligen Rechtsschutzantrag gegen mehrere vorgesehene Beförderungen richtet, ist der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet, alle von dem Antrag erfassten Beförderungen vorläufig nicht vorzunehmen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 VR 5/12
...Weder die Bereitschaft, höherwertige Aufgaben wahrzunehmen noch die Notwendigkeit, die entsprechenden über den Anforderungen des eigenen Statusamts liegenden Dienstleistungen zu honorieren, werden durch den Dienstpostenwechsel beeinflusst. 16 Soweit der Dienstherr darüber hinaus angehalten werden soll, Stellen bewertungsgerecht zu besetzen, steht auch diese Zielsetzung der Annahme entgegen, der Wechsel...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 28/13
...Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 233 mwN). 9 b) Wesentliche Voraussetzung für die Annahme einer beamtenähnlichen Versorgung ist, dass der Dienstherr oder Arbeitgeber die Versorgung selbst zusagt, ohne sich hierbei einer gesonderten Versorgungseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit zu bedienen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 463/10
...., hat der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er von der Versetzungsbefugnis Gebrauch macht. Die Folgen der Maßnahme für die private Lebensführung des Beamten sind aus Fürsorgegründen mit dem ihnen objektiv zukommenden Gewicht in die Ermessensabwägung einzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 16/12
...Damit werden einerseits Aufklärungsschwierigkeiten vermieden, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten; zum anderen wird der Dienstherr in die Lage versetzt, präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - 2 C 224.61 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3 S. 5, vom 18. Dezember 1969 - 2 C 37.68 - BVerwGE 34, 343 <345>, vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 18/17
...Jeder Bewerber um ein öffentliches Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 19 f. und vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 10/17
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Gleichwohl gewährt der Dienstherr ihnen nach § 30 Abs. 2 SG diverse Leistungen, insbesondere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das Ausbildungsgeld und die Erstattung von Studienbeiträgen oder -gebühren. 16 Da das Dienstverhältnis des Soldaten auf Zeit entsprechend der eingegangenen Verpflichtung andauern soll, kann der Dienstherr, der einem Zeitsoldaten im dienstlichen Interesse eine kostspielige...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/16
...Da es an einer besonderen gesetzlichen Festlegung fehlt, richtet sich die behördliche Aufhebungskompetenz für dienstliche Beurteilungen nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht. 16 Hebt der Dienstherr eine dienstliche Beurteilung nachträglich von Amts wegen auf, greift er durch schlichtes Verwaltungshandeln in eine grundrechtlich nach Art. 33 Abs. 2 GG geschützte Rechtsposition ein....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 4/15
2011-01-19
BVerwG 2. Senat
...Eine dem ärztlichen Gebührenrecht entsprechende Berechnung wird nicht deshalb beihilferechtlich unangemessen, weil Verwaltungsvorschriften des beihilfepflichtigen Dienstherren eine vom ärztlichen Gebührenrecht nach der Auslegung der Zivilgerichte abweichende Berechnungsmethode verlangen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 64/10