813

Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Das Grundgesetz verlangt es nicht, den Statusamtsbezug der Alimentationshöhe aufzuweichen, um Missstände zu kompensieren, die dadurch entstehen, dass der Dienstherr in zuweilen nicht mehr vertretbarem Umfang Amt und Funktion auseinanderfallen lässt. 19 Vielmehr können aus dem Auseinanderfallen von Amt und Funktion seinerseits Rechtsansprüche erwachsen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 2/15
...Dabei ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass das Wehrdisziplinarverfahren im weiteren Verlauf des gerichtlichen Verfahrens aus rechtlichen Gründen eingestellt wird. 17 Es ist insbesondere denkbar, dass der frühere Soldat erneut unter ausdrücklichem Dienstgradverzicht hinreichend eindeutig seine Entlassung aus dem Reservistenverhältnis beantragt und dass der Dienstherr dem Begehren durch Verwaltungsakt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WDB 1/18
...eingereichten ärztlichen Attesten (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen, "Krankschreibungen") - wie vielfach - kein Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu entnehmen und ist ein solcher Grund von dem Beamten auch nicht anderweitig freiwillig offenbart oder sonst wie bekannt geworden, kann die Behörde - naturgemäß - auch die Art und den Umfang der ärztlichen Untersuchung nicht näher eingrenzen. 7 Ob der Dienstherr...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 VR 3/18
...Mittels der so vorweg bestimmten Häufigkeit verdeutlicht und konkretisiert der Dienstherr den Aussagegehalt der in der Regel in Beurteilungsrichtlinien bezeichneten und dort nur kurz umschriebenen Noten. Die Richtwerte verdeutlichen dem beurteilenden Vorgesetzten den vom Dienstherrn gewollten Maßstab....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 25/16
...Art. 22 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie (RL 88/2003/EG ) liegt vor, wenn der Dienstherr auf die Weigerung des Beschäftigten, länger als 48 Stunden wöchentlich zu arbeiten, mit einer Retorsionsmaßnahme reagiert oder wenn die tatsächlichen und rechtlichen Folgen dieser Verweigerung sich im Rahmen einer Gesamtschau bei objektiver Betrachtung als negativ darstellen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 40/17
...Das Bestehen einer Offizierprüfung, auf die der Offizierlehrgang hinführt, ist Voraussetzung für die Beförderung zum Leutnant (Nr. 206 und 707 ZDv A-1340/49). 37 Bei der Einschätzung der Eignung eines Soldaten für eine förderliche Verwendung verfügt der Dienstherr über einen Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 34/16
...Umgekehrt überschreitet der Dienstherr den gesetzlich eröffneten Ermessensspielraum durch eine Ermessenspraxis, die eine Schlechterstellung der Beamten mit berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten gegenüber "Nur-Beamten" bewusst in Kauf nimmt (BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2009 a.a.O., vom 24. September 2009 a.a.O. Rn. 26 und vom 26. Januar 2012 a.a.O....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 22/14
...Es ist nicht festgestellt, dass der handelnde Sachbearbeiter zu einer abschließenden verbindlichen Bestenauslese befugt gewesen wäre. 19 bb) Hier kann dahinstehen, ob eine Bestenauslese nur zugunsten des Klägers hätte ausfallen können; denn das beklagte Land brach das Auswahlverfahren vor der Besetzung der Stelle nicht ohne Rechtsgrund ab. 20 (1) Der Dienstherr darf ein eingeleitetes Bewerbungs- und...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 347/09
...Der Dienstherr habe über die Dokumentation der vollständigen Aus- und Weiterbildung zu wachen und diese auch aus haftungsrechtlichen Gründen zu verantworten. Diese Dokumentation hätte das Truppendienstgericht von Amts wegen in seine Entscheidungsfindung einbeziehen müssen; erst bei vollständiger Beweissammlung hätte eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung stattfinden können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WNB 7/17
2017-09-27
BVerwG 2. Senat
...Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 6/17
...Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. 5 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Dienstherr) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners (Beamter) Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 34/10
...Juni 2010 ordnete der Dienstherr an, dass 30 vom Hundert der Übergangsgebührnisse einbehalten werden. 2 Der frühere Soldat wurde regelmäßig befördert, zuletzt im Juli 2005 zum Leutnant. Ohne Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens wäre er Anfang 2008 zum Oberleutnant befördert worden. 3 In der Beurteilung vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 43/09
...Danach treffen die Verpflichtungen die jeweilige Dienststelle, soweit der Kooperationsbetrieb Verpflichtungen, die ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegen, deshalb nicht erfüllen kann, weil er nicht Dienstherr oder Arbeitgeber der in § 1 BwKoopG genannten Personen ist. 33 (aaa) Die Regelung des § 6 Abs. 3 BwKoopG sichert die Erfüllung der Verpflichtungen des Kooperationsbetriebs aus den in...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 3/10
...Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass der Dienstherr bei zeitlich gestreckt auftretenden Dienstpflichtverletzungen, die nach ihrer Schwere für sich genommen keine höheren Disziplinarmaßnahmen gebieten, in der Regel zunächst zeitnah zur begangenen Verletzungshandlung mit niederschwelligen disziplinaren Maßnahmen auf den Beamten einwirkt. 1 Die Beklagte - eine im Verlauf des Revisionsverfahrens...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 60/17
...Nach Satz 2 sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen. 15 Der gesetzliche Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung fordert die amtsangemessene Beschäftigung der Beamten. Ihnen sollen Funktionsämter, d.h. Aufgabenbereiche, übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Statusamt entspricht (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 30/09
...Die dadurch entstandene Überzahlung in Höhe von insgesamt 2036,33 Euro (brutto) glich ihr Dienstherr durch Aufrechnung zweier Teilbeträge im Januar und Februar 2007 aus....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 11/13 R
...Der Dienstherr muss sich darauf verlassen können, dass jeder Soldat seinen Pflichten zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Bundeswehr nachkommt und alles unterlässt, was dessen konkreter Wahrnehmung zuwiderläuft. Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 8/18
2019-04-15
BVerwG 2. Senat
...Beförderungsreife sei auch dann nicht als entbehrlich anzusehen, wenn der Dienstherr, so wie von der Klägerin behauptet, systematisch Beamte ohne die erforderliche Beförderungsreife höherwertig verwendet haben sollte. Die Vorschrift über die Verwendungszulage könne auch nicht analog angewendet werden. Unerheblich sei, ob die Klägerin nach dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 51/18
...Dementsprechend sieht § 47 Abs. 1 Satz 1 BBG vor, dass der Dienstherr seine Einschätzung auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens zu treffen hat. 23 Ein ärztliches Gutachten muss, um Grundlage für eine vorzeitige Zurruhesetzung zu sein, die medizinischen Befunde und Schlussfolgerungen so plausibel und nachvollziehbar darlegen, dass die zuständige Behörde auf dieser Grundlage entscheiden kann,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 5/16
...Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Dienstherr von den den Rückforderungsanspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig nicht erlangt hat (Nr. 2). 12 Der Rückforderungsanspruch des Beklagten ist in der Zeit vom 1. Oktober 2002 bis zum 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 24/17