...Angesichts der weiteren strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen, die für sich gesehen wiederum eine erhebliche Herabsetzung im Dienstgrad verlangt hätten, und den massiven psychischen Schäden beim Kind, war das zugunsten des Soldaten sprechende Verhalten nach der Tat somit allenfalls geeignet, auf den insoweit zusätzlich bestehenden disziplinarischen Ahndungsbedarf mildernd einzuwirken....