...Für Konzepte und Ideen gebe es keinen Designschutz. Schutzobjekt könne demnach nur eine konkrete Gestaltung sein, wie sie sich aus der Wiedergabe des Designs ergebe. 9 Die Anmeldung vermittle jedoch den Eindruck, dass nicht das konkrete Gestaltungsergebnis geschützt werden solle, sondern ein dahinter stehendes Gestaltungsprinzip....