Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 78/15
1. Üblich im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG sind diejenigen Leistungen, die nach den für den gewählten Studiengang geltenden normativen Vorgaben, insbesondere nach den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Hochschule, erwartet werden. In Ermangelung entsprechender Bestimmungen bestimmt sich die Üblichkeit der Leistungen nach den sonstigen nicht förmlichen Vorgaben der Hochschule, die von den Auszubildenden als Verhaltensmaßregeln oder Richtlinien erkannt werden können...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 54/15
2016-08-24
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 55/15
2016-08-24
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 56/15
1. Eine teilweise Zulassung der Revision ist nur möglich, soweit der Streitgegenstand teilbar ist. Soweit eine beschränkte Zulassung nicht in Betracht kommt, bleibt eine entsprechende Beschränkung der Beschwerde grundsätzlich wirkungslos. 2. Das Rechtsmittel eines Beigeladenen ist nur zulässig, wenn er durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert ist. Die Beschwer kann sich aus der präjudiziellen Wirkung des einer Anfechtungsklage stattgebenden Urteils ergeben, dessen tragende Gründe...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 54/15
Den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplansist nicht genügt, wenn dessen textliche Festsetzungen auf eine nicht öffentlichzugängliche DIN-Vorschrift Bezug nehmen, aber weder die Bekanntmachung noch die Planurkunde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Verwaltungsstelle hinweist, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 24/16
Der Bundesnetzagentur kommt bei der Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung ein Beurteilungsspielraum für den abgrenzbaren Teilbereich der Bestimmung der angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 50/15
Die in § 37 Abs. 2 TKG (juris: TKG 2004) angeordnete privatrechtsgestaltende Wirkung einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung modifiziert die zwischen den Zusammenschaltungspartnern vereinbarte Höhe der Entgelte. Sie begründet aber nicht die Entgeltlichkeit der Dienstleistungen, sondern setzt vielmehr eine entsprechende Entgeltabrede oder ersatzweise eine Anordnung der Bundesnetzagentur nach § 25 TKG voraus (wie BGH, Urteil vom 26. Juni 2014 - III ZR 299/13 - NVwZ 2015, 310).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 24/15
1. Auch bei Versorgungsanwartschaften, die im Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert werden, gewährleistet Art. 14 Abs. 1 GG keinen absoluten Bestandsschutz. Inhalts- und Schrankenbestimmungen zur Umgestaltung von Versorgungsanwartschaften sind nach Art. 14 Abs. 1 GG zulässig, wenn sie einem Gemeinwohlzweck dienen, verhältnismäßig sind, den Vertrauensschutz der Betroffenen wahren und das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot beachten. 2. Eine Eigenfinanzierung der Anwartschaft erhöht die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 BN 2/15
1. Der Vorhabenbegriff des § 2 Abs. 2 UVPG knüpft mit Rücksicht auf die Funktion der Umweltverträglichkeitsprüfung, die fachplanerische Sachentscheidung vorzubereiten, an den fachplanerischen Vorhabenbegriff an; grundsätzlich ist ein Vorhaben im Sinne des Fachplanungsrechts auch ein Vorhaben im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Rn. 34). 2. Der Rahmen für die dem Vorhabenträger obliegende Ausgestaltung eines Vorhabens im Sinne des Fachplanungsrechts wird durch das...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 1/15, 7 A 1/15 (7 A 20/11)
Sind DIN-Normen, auf die in einer der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme Bezug genommen wird, der Stellungnahme nicht beigefügt, so hat es mit deren Auslegung ohne die DIN-Normen sein Bewenden. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Normen zu beschaffen und der Öffentlichkeit anlässlich der Auslegung der Stellungnahme zugänglich zu machen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 23/16
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 20/16
Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, dass zwischen dem unverschuldeten Hindernis und der Fristversäumnis ein Kausalzusammenhang besteht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 93/16