Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Ein wichtiger Grund für die geringfügige Änderung der Schreibweise eines Vornamens kann vorliegen, wenn die damit herbeigeführte Übereinstimmung mit der Schreibweise des Vornamens in Reisedokumenten eines anderen Wohnsitzlandes erforderlich ist, um Schwierigkeiten bei der wiederholten Einreise zu vermeiden (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 7 C 30.79 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 41).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 12/16
2016-09-09
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 80/15
2016-09-09
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 81/15
2016-09-09
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 79/15
Der Zuschlag für die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten nach § 5 Abs. 3 KHEntgG setzt voraus, dass das Krankenhaus einen speziellen Versorgungsauftrag für diese Aufgaben hat.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 6/15
1. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel für Schienenverkehrslärm nach der 16. BImSchV (juris: BImSchV 16) darf der Schienenbonus in den Übergangsfristen des § 43 Abs. 1 Satz 2 BImSchG n.F. weiter angewendet werden. 2. Ab welcher Höhe einer Lärmschutzwand die Kosten ihrer Errichtung außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden (§ 41 Abs. 2 BlmSchG), kann im Regelfall auf der Grundlage der sogenannten Bruttokosten beurteilt werden, d.h. ohne die Kosten des statt dessen zu...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 5/15
2016-09-08
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 13/15
1. § 16 EEWärmeG stellt eine bundesrechtliche Befugnisnorm zum Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeeinrichtungen zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes dar. Sie ist von der Gesetzgebungshoheit des Bundes für den Bereich der Luftreinhaltung gedeckt. 2. Ein Anschluss- und Benutzungszwang nach § 16 EEWärmeG kann auch angeordnet werden, wenn die kommunale Fernwärmeeinrichtung die Standards der Nummer VIII der Anlage zum EEWärmeG nicht einhält. Erfüllt sie diese Standards,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 CN 1/15
1. Eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens mit Lichtbild und dem Vermerk, dass die Personenangaben auf den eigenen Angaben des Inhabers beruhen, kann als Nachweis von Tag und Ort der Geburt bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis genügen. Etwas anderes gilt, wenn konkrete Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben bestehen. 2. Eine solche anerkennungsfähige Bescheinigung genügt dann auch für den Sachverständigen oder Prüfer, um sich vor der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 16/15
2016-09-08
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 12/15
2016-09-08
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 11/15
1. Voraussetzung der Fortgeltung altrechtlicher Vorschriften und Pläne nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 "als Bebauungspläne" war, dass deren Inhalt als Abwägungsergebnis nach dem Bundesbaugesetz durch Bebauungsplan hätte geschaffen werden können. Daran fehlt es, wenn der Inhalt des Plans oder der Vorschrift als Interessenausgleich "zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis" steht (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67). 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 2/15
1. Die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG (juris: BNatSchG 2009), nach der auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen ist, enthält kein Verbot i.S.v. § 67 Abs. 1 BNatSchG. 2. § 17 Abs. 8 Satz 1 BNatSchG setzt einen "vorgenommenen" Eingriff im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG voraus, dessen "weitere Durchführung" die Behörde untersagen kann. Die (vorsorgliche) Untersagung noch nicht erfolgter Eingriffe kann hierauf nicht gestützt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 4/15
1. Die Wiederaufnahmeklage nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO bezieht sich auf Urkunden, die schon zur Zeit des Vorprozesses vorhanden waren, aber seinerzeit ohne Verschulden nicht vorgelegt werden konnten. 2. Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 78b ZPO.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 AV 2/16, 9 PKH 1/16, 9 AV 2/16, 9 PKH 1/16