1. Ein Mitbestimmungs- und Initiativrecht des Personalrats im Hinblick auf die Aufstellung eines Sozialplans scheitert nicht daran, dass der Dienststellenleiter den Einwand fehlender Haushaltsmittel erhebt. 2. Um die Etathoheit des Parlaments zu wahren und die haushaltsrechtliche Vorgabe einzuhalten, dass der Personalrat die Dienststelle nicht zu Ausgaben verpflichten darf, für die der Haushalt keine Mittel bereitstellt, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der im Zeitpunkt des...