Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 GVG ist das gesamte (verwaltungs-)gerichtliche Verfahren; nicht aber das behördliche Vorverfahren. 2. Die Verfahrensdauer ist unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG, wenn eine insbesondere an den Merkmalen des § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG ausgerichtete Gewichtung und Abwägung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalles ergibt, dass die aus konventions- und verfassungsrechtlichen Normen folgende Verpflichtung des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 27/12 D
2013-07-10
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 13/13, 6 PB 13/13 (6 P 11/13)
Durch die Entscheidung des kommunalen Haushaltsgebers im Stellenplan über die Aufteilung in Stellen für Beamte und solche für Arbeitnehmer wird der Weiterbeschäftigungsschutz der Jugendvertreter nicht berührt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 11/13
Der Umfang der Erörterung nach § 104 Abs. 1 VwGO in der mündlichen Verhandlung ist an der jeweiligen konkreten Sachlage auszurichten und schließt ein, dass im Interesse der Übersichtlichkeit der Verhandlung der Vorsitzende die Erörterung auf Schwerpunkte beschränken darf. Das Gericht ist insbesondere bei Planfeststellungsverfahren mit umfangreichem Tatsachenvortrag nicht verpflichtet, mit den durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten ein erschöpfendes Rechtsgespräch über alle von der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 7/13, 9 A 7/13 (9 A 17/11)
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg vom 2. August 2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 76/12
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 30/12, 2 B 30/12 (2 C 31/13)
§ 74 Abs. 3 BrbgPersVG (juris: PersVG BB) verleiht dem Personalrat keine einklagbaren Rechtsansprüche auf Unterlassung bzw. Rückgängigmachung beteiligungspflichtiger Maßnahmen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 10/13
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 17/13, 6 B 17/13 (6 C 11/13)
Für eine Verselbständigung nach § 8 Abs. 2 MBGSH (juris: MBG SH) ist nicht erforderlich, dass der Leiter des Dienststellenteils über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 15/13
Die Aufwandsentschädigung des Personalrats bemisst sich gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 NWPersVG (juris: PersVG NW) nach der Zahl der Regelbeschäftigten; die stattdessen auf den Stellenplan abstellende Bestimmung in § 1 Satz 2 AufwDeckV NW ist rechtsunwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 2/13
2013-07-01
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 11/13
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. September 2012 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 200 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 7/13