Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2013-07-01
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 12/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 16. Juli 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 85/12
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20. August 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 93/12
1. Auch bei einer Klage gegen eine Disziplinarverfügung übt das Gericht selbst die Disziplinarbefugnis aus (§ 60 Abs. 3 BDG). 2. Die Dienstpflicht zur Gesunderhaltung ist verletzt, wenn das Verhalten des Beamten im Krankenstand generell geeignet ist, seine Wiedergenesung zu verzögern oder gar zu beeinträchtigen. Ausreichend ist, dass bei einer Gegenüberstellung von Krankheitsbild und beanstandeter Tätigkeit nach allgemeiner Lebenserfahrung auf der Hand liegt, dass das beanstandete Verhalten der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 2/12
Wird mit einer Klage ein Anspruch auf Zugang zu behördlichen Unterlagen begehrt, deren Vorlage die Behörde nach der Entscheidung des Fachsenats im Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO zu Recht verweigert, so hat das Gericht der Hauptsache dem Ergebnis des Zwischenverfahrens dadurch Rechnung zu tragen, dass es der Entscheidung des Fachsenats präjudizielle Wirkung beimisst. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die fachgesetzlichen Versagungsgründe, die dem in der Hauptsache verfolgten Anspruch...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 15/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 AV 2/12
Die Verordnung über das Verbot des Befahrens von Teilen der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen vom 9. Februar 2009 (VkBl 2009 S. 143) ist formell und materiell rechtmäßig.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 21/12
Ist über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines privilegierten Außenbereichsvorhabens zu entscheiden, hat die zuständige Behörde gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB auch die naturschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen. Artenschutzrechtliche Verbote stellen sich zugleich als ein nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB beachtlicher Belang des Naturschutzes dar.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 1/12
Tatsächliche Umstände, die für sich genommen bereits eine Dienstpflichtverletzung begründen, aber nicht Teil des in der Anschuldigungsschrift vorgeworfenen einheitlichen Dienstvergehens geworden sind, sind bei der Bemessungsentscheidung nicht zu Lasten des Soldaten zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/12
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 12/13
Die in der niedersächsischen Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (i.d.F. vom 14. September 2004) getroffene Regelung, für die Untersuchung von Schlachtgeflügel "zur Deckung höherer Kosten eine Gebühr zu erheben, die die tatsächlichen Kosten deckt", genügt nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots. Dem Gebührentatbestand fehlt die notwendige Regelungsdichte, weil er die Festlegung des Gebührensatzes den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden überlässt, ohne...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 7/12
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juli 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladene zu 2 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 43/11
Ein Soldat ist dienstunfähig im Sinne von § 55 Abs. 2, § 44 Abs. 3 Satz 1 SG, wenn er in Friedenszeiten nicht zumutbar verwendet werden kann oder im Verteidigungsfall den unverzichtbaren militärischen Anforderungen nicht genügt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 67/11
2013-06-27
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 8/12
2013-06-27
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 38/12