Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Soweit die Klage auf Rückzahlung von 91 560 € nebst Zinsen gerichtet war, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit sind das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. November 2010 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2011 wirkungslos. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2011 zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 3/12
2014-02-20
BVerwG 8. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 66/13
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 6/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 40/13
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PKH 51/13
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 69/13
1. Der Asylbewerber hat bei einer Einstellung seines Asylverfahrens nach §§ 32, 33 Abs. 1 AsylVfG (a.F.) (juris: AsylVfG 1992) vor Inkrafttreten der Änderung des Asylverfahrensgesetzes zum 1. Dezember 2013 weiterhin grundsätzlich einen Anspruch auf Entscheidung über unionsrechtlichen subsidiären Schutz (nunmehr nach § 4 Abs. 1 AsylVfG) und hilfsweise über nationalen Abschiebungsschutz. 2. Für die vom Gericht zu treffende Feststellung, aus welchem Herkunftsland ein Asylbewerber stammt, bedarf es...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 6/13
Der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung wegen in Deutschland begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB verhängt wurde, ist mit seiner EU-Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 1/13
Die Erstattungspflicht aus einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG (juris: AufenthG 2004) umfasst auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die der Ausländer während eines Asylverfahrens bezogen hat. Das gilt auch dann, wenn das Asylverfahren mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft endet. Die Flüchtlingsanerkennung begründet auch keinen atypischen Fall, der die Heranziehung des Garantiegebers nur im Wege einer Ermessensentscheidung ermöglichen würde.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 4/13
1. Im Falle einer Betriebsübernahme im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Sinne von Art. 33 Abs. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 1782/2003 (juris: EGV 1782/2003) bedurfte es keines gesonderten Übertragungsantrags, um die Betriebsprämienregelung wie der vorherige Betriebsinhaber in Anspruch nehmen zu können. 2. Ein Betriebsinhaber war jenseits seiner allgemeinen Mitwirkungspflicht weder nach Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 (juris: EGV 796/2004) noch nach § 14 InVeKoS-Verordnung verpflichtet,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 16/13
Der Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 7 VermG setzt nicht voraus, dass die in dem aufgehobenen Strafurteil eines sowjetischen Militärtribunals in der sowjetischen Besatzungszone verfügte Vermögenseinziehung den entzogenen Vermögensgegenstand konkret bezeichnete. Zwischen der in dem Strafurteil verfügten Einziehung und der tatsächlichen Entziehung des Vermögensgegenstandes muss jedoch ein ursächlicher Zusammenhang bestanden haben. Das gilt auch, wenn der Vermögensgegenstand im Miteigentum eines...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 49/12
Die Entscheidung der Personalauswahlkonferenz "Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe", einen Soldaten nicht dem Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe - Fliegerisches Personal - zuzuordnen, stellt eine gerichtlich anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 35/13
1. Beabsichtigt der Dienststellenleiter, von einer Ausschreibungspraxis generell oder für den Einzelfall abzuweichen, muss er den Personalrat im Wege der Mitbestimmung beteiligen. 2. Eine Grundsatzrüge ist nicht als Abweichungsrüge zu behandeln, wenn der Beschwerdeführer einschlägige aktuelle, veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Beschwerdebegründung nicht anspricht, sondern seine Rügen in Anlehnung an frühere, inzwischen aufgegebene Rechtsprechung begründet.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 36/13
Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Diese Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PKH 10/13, 6 PKH 10/13 (6 B 61/13)