Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Wird eine Behörde in der mündlichen Verhandlung durch einen Behördenbediensteten vertreten, können die erstattungsfähigen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auch die Reisekosten für einen weiteren sachkundigen Behördenmitarbeiter umfassen, wenn ein umfangreiches Streitverfahren mit einer Vielzahl von Rechts- und Tatsachenfragen zu verhandeln ist (hier: erstinstanzliches Planfeststellungsverfahren).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 KSt 3/14, 9 KSt 3/14 (9 A 7/13)
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Juni 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 14/13
2014-08-20
BVerwG 9. Senat
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 704,40 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 9/14
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 694,91 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 7/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 1 376 588,94 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 50/13
2014-08-20
BVerwG 9. Senat
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 132,40 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 10/14
Der durch § 85 Abs. 12 BeamtVG angeordnete Ausschluss der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten, die in der DDR zurückgelegt wurden, findet keine Anwendung, wenn der Beamte vor dem 22. März 2012 in den Ruhestand getreten ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 49/14
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 30 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 23/14
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. November 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 1 529 730 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 72/13
1. Für die (Mindest-)Laufzeit von mehr als 58 Minuten, die nach § 66a Abs. 1 Satz 1 FFG Voraussetzung für die Veranlagung eines Bildträgers zur Filmabgabe der Videowirtschaft ist, kommt es bei einem mit mehreren Filmen bespielten Bildträger nicht auf die Gesamtlaufzeit des Trägers an; entscheidend ist, ob mindestens einer der auf dem Bildträger enthaltenen Filme für sich genommen die Mindestlaufzeit aufweist. 2. Nach § 66a Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 FFG sind Filme als Special-Interest-Programme von...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 15/13
2014-08-20
BVerwG 9. Senat
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 8 206,33 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 8/14
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sind (Parallelentscheidung zum Beschluss vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 3/14
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sind.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 1/14
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sind (Parallelentscheidung zum Beschluss vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 7/14
Ein Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid - oder auch nur die darin getroffene Kostenentscheidung - ist nicht statthaft.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 2/14
Für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Gewerbesteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens ist das Finanzamt und nicht die Gemeinde zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 23/14
1. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten keine besonderen Anforderungen an die städtebauliche Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. 2. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB genügt im Fall des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB jedenfalls dann den Anforderungen des Art. 3 Abs. 7 Plan-UP-RL (juris: EGRL 42/2001), wenn sich die Gründe für ein Absehen von der Umweltprüfung für die abstrakt-generelle Regelung aus den Gesetzgebungsmaterialien...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 12/14
1. Auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren ist ein am beklagten Beamten durchgeführter Polygraphietest ein ungeeignetes Beweismittel (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10 - NStZ 2011, 474). 2. Die Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen sowie der Glaubhaftigkeit seiner Aussage ist grundsätzlich Sache des Gerichts. Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ist jedenfalls dann geboten, wenn die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen durch Umstände, wie...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 20/14
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 1/14