Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 22/14
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. November 2013 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 13/14
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-461/13 ausgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe vom 23. April 2012 in der Gestalt der 1. Ergänzungsbeschlüsse vom 1. Oktober 2013 und der Protokollerklärungen in der mündlichen Verhandlung Bedenken bestehen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 14/12
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Duldungsverfügung des Antragsgegners vom 14. August 2014 in der Fassung vom 22. August 2014 wiederherzustellen, wird abgelehnt mit der Maßgabe, dass mit der Ausführung der zu duldenden Arbeiten erst begonnen werden darf, nachdem der Antragsgegner das als Ersatzweide vorgesehene, im Schriftsatz vom 30. September 2014 bezeichnete Grundstück in der dort beschriebenen Weise eingezäunt hat. Die Antragstellerin hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 VR 3/14
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Fachsenat für Bundespersonalvertretungs-recht - vom 12. Juni 2013 wird abgeändert. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen - vom 21. Mai 2012 wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen: Es wird festgestellt, dass dem Antragsteller gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Übertragung von Tätigkeiten, die einer...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 13/13
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2013 wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 14/13
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2013 wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 15/13
Nach dem Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 VO Nr. 2988/95 ) ist die einheitliche, nicht nach dem Grad des Verschuldens differenzierende Verwaltungssanktion bei Übererklärungen gemäß Art. 19 VO (EU) Nr. 640/2014 (juris: EUV 640/2014) auch dann anzuwenden, wenn die Übererklärung im Zeitpunkt ihrer Begehung als vorsätzliche Übererklärung von der strengeren Sanktion des Art. 53 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 (juris: EGV 796/2004) erfasst war.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 31/13
Die Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und eines Staatsanwalts, die in einem gerichtlichen Strafverfahren mitgewirkt haben, stehen regelmäßig der Nennung ihres Namens an Pressevertreter nicht entgegen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 35/13
Das Rechtsbeschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller die Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2013 zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 16/13
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 120 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 49/14
Nimmt ein Rechtsanwalt Einsicht in Akten, die ihm auf seinen Antrag in seine Kanzlei übersandt wurden (vgl. § 100 Abs. 2 Satz 2 VwGO), können die Kosten für die Rücksendung der Akten an das Gericht (hier: 145 Ordner Verwaltungsvorgänge zu einem Planfeststellungsverfahren) - vorbehaltlich der sich aus dem Prozessrechtsverhältnis ergebenden Pflicht zur Kostenminimierung - als Auslagen eines Rechtsanwaltes nach § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig sein.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 KSt 6/14, 9 KSt 6/14 (9 A 14/12)
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 14/14
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2013 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 23/14
Der nicht weiter konkretisierte Antrag auf eine förderliche Verwendung durch Versetzung auf einen von der personalbearbeitenden Stelle zu bestimmenden höherwertigen (höher dotierten) Dienstposten genügt nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags im gerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 7/14
2014-09-25
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 21/13
2014-09-25
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 18/13
2014-09-25
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 20/13
1. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG sind erfüllt, wenn der Beförderung des Beamten kein haushaltsrechtliches Hindernis entgegensteht. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des jeweiligen Haushaltstitels des Haushaltsplans, nicht dagegen die lediglich darauf aufbauenden Entscheidungen der Exekutive, die die Planstellen den einzelnen vom Haushaltstitel erfassten Behörden zuweisen. 2. § 46 Abs. 1 BBesG setzt auf der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/13