Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
2014-09-25
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 17/13
Die Entscheidung gemäß Nr. 305 Buchst. a Abs. 1 der Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vom 17. Januar 2007 - ZDv 20/6 -, ob gegenüber dem für die Beurteilung oder dem für die Stellungnahme zu der Beurteilung zuständigen Vorgesetzten die Besorgnis der Befangenheit besteht, ist keine selbstständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 49/13
2014-09-25
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 19/13
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2013 wird aufgehoben, soweit das Oberverwaltungsgericht darin die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und die Bescheide der Bezirksregierung Münster über den Verlust seiner Dienstbezüge für die Zeit vom 15. Juli 2010 bis zum 9. August 2010 (Schulferien) zurückgewiesen hat. Insoweit wird die Revision zugelassen. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 92/13, 2 B 92/13 (2 C 24/14)
Hangsicherungsmaßnahmen seitlich eines Schienenwegs zur Gewährleistung eines sicheren Bahnbetriebs stellen ein eisenbahnbetriebsbezogenes Vorhaben dar, das der Planfeststellung nach § 18 AEG (juris: AEG 1994) bedarf.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 14/13
2014-09-19
BVerwG 7. Senat
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/14. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 210 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 7/14
Ökologische Flutungen können Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 1 BNatSchG (juris: BNatSchG 2009) gegenüber Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Hochwasserrückhaltung und gleichzeitig Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 BNatSchG für die durch sie selbst bewirkten Eingriffe sein.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 6/14
§ 1 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 DDR-EErfG verweist auf die Rechtsfolge des § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG. Demzufolge setzt der Anspruch nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 DDR-EErfG nicht voraus, dass ein verdichtetes Entschädigungsversprechen bestand und nicht erfüllt wurde.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 18/13
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 50 490 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 15/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 31/14
§ 4a Abs. 3 UmwRG modifiziert den Maßstab für die Prüfung von Anträgen nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO nur bezogen auf die gebotene Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs. An dem Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung, in die weitere die Interessenlage der Beteiligten betreffende Gesichtspunkte eingehen können und die je nach Lage des Falles auch losgelöst von den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs vorgenommen werden kann, ändert sich hingegen nichts (im Anschluss an...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 1/14
Die Gerichtsbarkeitsklausel nach § 47 Abs. 1 VwGO findet keine Anwendung auf Klagen zur Feststellung der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch Normen nach § 43 Abs. 1 VwGO (im Anschluss an Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 32 ff.).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 30/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 22/14, 6 B 22/14 (6 C 45/14)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 26. November 2013 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 123 760 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 17/14
Die Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 4 CN 3.12 - (BVerwGE 147, 206) formuliert hat, sind einer Ausnahme nicht zugänglich.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 1/14
1. Die Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO setzt voraus, dass die ortsübliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB ordnungsgemäß erfolgt ist. Dies gilt sowohl für Ort und Dauer der Auslegung als auch für die Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. 2. Bei der im Rahmen des § 10 BauNVO geforderten Prüfung, ob ein Wochenendhausgebiet trotz bestandssichernder Festsetzungen von Wohnnutzungen sein Gepräge wahrt (Urteil vom 11. Juli 2013 - BVerwG 4 CN 7.12 -...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 3/14
1. Eine Einbürgerung wird auch demjenigen wirksam bekannt gegeben, der den Einbürgerungsantrag unter Angabe falscher Personalien (einschließlich der Staatsangehörigkeit) gestellt hat, auf die die Einbürgerungsurkunde ausgestellt worden ist. 2. Eine unter Verwendung einer anderen Identität erschlichene Einbürgerung ist nicht im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 10/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 7/14, 1 B 7/14 (1 C 22/14)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 634 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 30/14
2014-09-04
BVerwG 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 27 606 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 31/14