Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 101 129 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 29/14
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 23/13
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 25/13
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 24/13
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/13
1. Die Erhebung von Kündigungsentgelten führt nicht schon als solche, d.h. ohne Rücksicht auf die konkrete Höhe der Entgelte, zu einer Überschreitung der nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 / § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG 2012 für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung. 2. Die Überprüfung von Entgelten am Maßstab "anderer Rechtsvorschriften" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 TKG erstreckt sich nicht auf die Vorschriften der §§ 307 ff. BGB über die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 19/13
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2 003,55 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 44/14
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 20/13
2014-09-03
BVerwG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 21/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 13/14
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 9. April 2013 wird verworfen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 93/13
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 125 700 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 1/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 16/14, 6 B 16/14 (6 C 44/14)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 14/14, 6 B 14/14 (6 C 42/14)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 15/14, 6 B 15/14 (6 C 43/14)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 13/14, 6 B 13/14 (6 C 41/14)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 12/14, 6 B 12/14 (6 C 40/14)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 11/14, 6 B 11/14 (6 C 39/14)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Februar 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 20/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 40 985,40 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 78/13