Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 08.09.2014


BVerwG 08.09.2014 - 1 B 7/14, 1 B 7/14 (1 C 22/14)

Revisionszulassung; Anforderungen an den erforderlichen "rechtmäßigen Aufenthalt"


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsdatum:
08.09.2014
Aktenzeichen:
1 B 7/14, 1 B 7/14 (1 C 22/14)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 22. Januar 2014, Az: 11 S 1399/13, Urteil
Zitierte Gesetze

Gründe

1

Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet.

2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an den für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erforderlichen "rechtmäßigen Aufenthalt" im Falle einer Unionsbürgerin zu stellen sind, deren Herkunftsstaat bereits während der maßgeblichen Voraufenthaltszeiten Mitgliedstaat der Union gewesen ist.

3

Auf die von der Beschwerde weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es danach nicht mehr an.

4

Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 1 GKG.