Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2018-11-27
BVerwG 9. Senat
1. Nach § 6 UmwRG (ebenso jetzt § 17e Abs. 5 FStrG) ist neuer Tatsachenvortrag außerhalb der zehnwöchigen Klagebegründungsfrist unabhängig von einer konkreten Verfahrensverzögerung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit er nicht genügend entschuldigt wird. Innerhalb der Klagebegründungsfrist sind die Beweismittel für einen späteren förmlichen Beweisantrag bereits anzugeben. 2. Eine ordnungsgemäße Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots im Rahmen der Vorhabenzulassung setzt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 8/17
2018-11-27
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 10/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 22/18, 2 B 22/18 (2 C 38/18)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 14/18
Während der Nutzung als nächtliches Abstellgleis für Elektrotriebwagen unterliegen Eisenbahngleise als sonstige ortsfeste Einrichtung im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG dem anlagenbezogenen Immissionsschutzrecht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 7/17
2018-11-22
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 55/18, 2 B 55/18 (2 C 35/18)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 21/18, 2 B 21/18 (2 C 37/18)
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung von Fragen der Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen für die 3. Handelsperiode nach einer wesentlichen Kapazitätserweiterung.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 10/17
1. § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG ergänzt die Zulassungsvoraussetzungen des § 55 BBergG und ist auch bei nachträglichen Auflagen zu einem zugelassenen Betriebsplan nach § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG heranzuziehen. 2. § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG ermächtigt ausschließlich zur nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG. 3. Im Rahmen der pflichtgemäßen Ausübung des Widerrufsermessens ist die Frage der Rechtmäßigkeit eines Widerrufsvorbehalts von Belang.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 11/17
2018-11-20
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 25/17
1. Das Bestehen einer besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BVFG beurteilt sich für einen Aufnahmebewerber, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und dessen Ehegatte sich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz befindet, nicht nach denselben Kriterien, die in Bezug auf Ehen von Aufnahmebewerbern anzulegen sind, in denen mindestens einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2. Für einen nicht mit einem deutschen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 5/17
Ein Aufnahmebewerber, dessen Aufnahmeantrag nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bestandskräftig abgelehnt worden ist, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG, wenn sich zwar bestimmte rechtliche Voraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufnahmebescheides nachträglich geändert haben, der bestandskräftige Ablehnungsbescheid jedoch auch auf einen Ablehnungsgrund gestützt worden ist, zu dem der Betroffene keinen durchgreifenden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 23/17
2018-11-19
BVerwG 6. Senat
1. § 25 Abs. 2 TKG steht einer Anordnung der Bundesnetzagentur nicht entgegen, mit der eine regulierte Zugangsleistung, die bisher aufgrund einer vertraglichen Mitwirkungspflicht gewährt worden ist, als entgeltliche Hauptleistungspflicht ausgestaltet wird. 2. Über die Rückwirkung einer Anordnung nach § 25 TKG hat die Bundesnetzagentur im Rahmen ihres Auswahlermessens unter Berücksichtigung der Regulierungsziele im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 58/18
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 AV 1/18, 4 AV 1/18 (4 A 3/17)
2018-11-19
BVerwG 6. Senat
1. § 25 Abs. 2 TKG steht einer Anordnung der Bundesnetzagentur nicht entgegen, mit der eine regulierte Zugangsleistung, die bisher aufgrund einer vertraglichen Mitwirkungspflicht gewährt worden ist, als entgeltliche Hauptleistungspflicht ausgestaltet wird. 2. Über die Rückwirkung einer Anordnung nach § 25 TKG hat die Bundesnetzagentur im Rahmen ihres Auswahlermessens unter Berücksichtigung der Regulierungsziele im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 57/18
2018-11-15
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 144/18
2018-11-15
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 146/18