Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Der nach § 3b Abs. 2 UVPG zu fordernde funktionale und wirtschaftliche Bezug zwischen kumulierenden Vorhaben im Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - setzt ein planvolles Vorgehen des/der Vorhabenträger(s) voraus. Ineinandergreifende betriebliche Abläufe sind hierfür zwar ausreichend, aber nicht zwingend erforderlich. Es genügen Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 7/14, 4 C 8/14, 4 C 9/14, 4 C 10/14, 4 C 11/14, 4 C 7/14, 4 C 8/14, 4 C 9/14, 4 C 10/14, 4 C 11/14
1. Die Aussetzung eines Staatshaftungsprozesses betreffend eine Untersagungsverfügung begründet jedenfalls dann kein Präjudizinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen dieselbe Verfügung, wenn im Zeitpunkt der Aussetzung noch ungeklärte staatshaftungsrechtliche und entscheidungserhebliche Fragen inzwischen höchstrichterlich geklärt worden sind. 2. Ein verfahrensfehlerhaftes Verneinen eines Präjudizinteresses im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist nicht mit Einwänden gegen die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 10/15
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für § 14 Abs. 2 Satz 1 und § 17 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG (Luftreinhaltung).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 5/14
1. Ein Asylverfahren ist nicht im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG bestandskräftig abgeschlossen, wenn zwar die Feststellung des Bundesamtes, dass die Voraussetzungen von Abschiebungsschutz nach nationalem Recht (§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG) vorliegen, bestandskräftig geworden ist, nicht aber die Entscheidung über die Versagung internationalen Schutzes; die Sperre für die Erteilung eines Aufenthaltstitels während des Asylverfahrens wirkt dann für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens fort. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 31/14
1. Die Inobhutnahme im Sinne des § 42 SGB VIII (juris: SGB 8) ist eine (eigenständige) Leistung im Sinne des § 111 Satz 1 SGB X (juris: SGB 10). 2. Die Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB X für die Geltendmachung eines jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruchs beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages, an dem die jeweilige (Gesamt-)Leistung im Sinne dieser Vorschrift erbracht wurde (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 14.09 - BVerwGE 137, 368).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 9/15
1. Der als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligte Teil der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (juris: SGB 7). 2. Aufwendungen für den studienbedingten Erwerb von Mitteln, die für die Ausbildung benötigt werden, sind regelmäßig aus dem der Deckung der Ausbildungskosten dienenden Anteil der individuellen Ausbildungsförderung zu bestreiten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 8/15
2015-12-10
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 BN 6/15
Der gemeinschaftsrechtliche Unterlagenschutz nach Art. 13 Abs. 4 VO (EWG) Nr. 2309/93 (juris: EWGV 2309/93) verwehrt es der Arzneimittelbehörde, innerhalb des Schutzzeitraums von zehn Jahren nach der Zulassung eines Referenzarzneimittels einem Zweitantragsteller die Zulassung für ein Arzneimittel zu erteilen, die (auch) auf bibliographische Unterlagen über Versuchsergebnisse des Vorantragstellers gestützt ist. Eine innerhalb des Schutzzeitraums erteilte Zulassung verletzt den Vorantragsteller...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 18/14
Erhält ein Beamter eine Zulage gemäß § 46 Abs. 1 BBesG wegen der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben, so beginnt die 18-Monatsfrist bei einem Wechsel des Dienstpostens nicht erneut zu laufen, wenn der Beamte auch auf dem neuen Dienstposten dem höherwertigen Statusamt zuzuordnende Aufgaben wahrnimmt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 28/13
1. Bei der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO kann der Kläger den Zeitpunkt selbst bestimmen, zu dem das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Das gilt auch, wenn das Rechtsverhältnis auf einer Rechtsverordnung beruht. 2. (Lärm-)Betroffene können durch die Anordnung eines Flugverfahrens, die Ziele des Planfeststellungsbeschlusses vereitelt, nur dann in eigenen Rechten verletzt werden, wenn die Planungsziele gerade ihrem Schutz dienen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 15/14
2015-12-10
BVerwG 3. Senat
Der gemeinschaftsrechtliche Unterlagenschutz nach Art. 13 Abs. 4 VO (EWG) Nr. 2309/93 (juris: EWGV 2309/93) verwehrt es der Arzneimittelbehörde, innerhalb des Schutzzeitraums von zehn Jahren nach der Zulassung eines Referenzarzneimittels einem Zweitantragsteller die Zulassung für ein Arzneimittel zu erteilen, die (auch) auf bibliographische Unterlagen über Versuchsergebnisse des Vorantragstellers gestützt ist. Eine innerhalb des Schutzzeitraums erteilte Zulassung verletzt den Vorantragsteller...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 19/14
Eine Erkrankung kann nur dann gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG als Dienstunfall anerkannt werden, wenn die Krankheit zur Zeit der Erkrankung in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen ist. Eine spätere Aufnahme genügt nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 46/13