Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Für eine organisierte Willensbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG reicht eine auf faktischer Unterwerfung beruhende autoritäre Organisationsstruktur. 2. Auch eine einzelne Straftat kann für sich genommen einen hinreichend schweren Anlass für ein Vereinsverbot begründen, etwa wenn sich aus ihr die durch ein Vereinsverbot zu begrenzende Gefahr einer weiteren, Rechtsgüter verletzenden Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Vereinigungen ergibt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 A 3/15
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 21. Juli 2015 wird verworfen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WNB 2/15
2015-12-22
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PB 8/15
2015-12-22
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PB 7/15
2015-12-22
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PB 6/15
2015-12-21
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 47/15
2015-12-21
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 50/15
2015-12-21
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 49/15
1. Im Rahmen der Bodenwertbestimmung nach § 68 SachenRBerG, der im Verfahren nach §§ 64, 53 ff. LwAnpG (juris: LAnpG) sinngemäß anzuwenden ist, kommt es bei einem tatsächlich bebauten Grundstück auf die konkrete Nutzung nicht an; unabhängig davon ist grundsätzlich vom hälftigen Grundstückswert auszugehen. 2. Im Bodenordnungsverfahren richtet sich der Zeitpunkt für die Bestimmung der Wertverhältnisse gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG nach den Regelungen des Flurbereinigungsgesetzes. Maßgebend für die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 45/15
Im Erschließungsbeitragsrecht ist grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff maßgebend. Ist allerdings ein Anliegergrundstück isoliert betrachtet nicht bebaubar, während es zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ein geeignetes Baugrundstück darstellt, sind diese Grundstücke im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts ausnahmsweise als einheitliches Grundstück anzusehen. Der Beitrag ruht dann als öffentliche Last auf der Grundstückseinheit (im Anschluss...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 46/15
2015-12-21
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 48/15
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 21. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WNB 1/15