...Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 361, 380; 120, 180, 198; NJW 2000, 2191, 2192) und des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08, WRP 2011, 70, 72) hat niemand einen Anspruch darauf, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte....