...Insbesondere liegt die von der Beschwerde behauptete Abweichung zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar offen gelassen, ob die Beklagte in ihrer Eigenschaft als rechtliche Trägerin der privaten Rundfunkangebote selbst den Schutz dieses Grundrechts genießt (BVerfG, Beschluss vom 20....