...Es sei nicht nachvollziehbar, wie der ehemalige Geschäftsführer der Firma X ohne Vorhandensein der Buchführung nach so langer Zeit die Richtigkeit der von der D-GmbH vorgelegten Bescheinigung hätte überprüfen können. Auch die Person, C, die die Bescheinigung für die Firma Z erstellt hatte, sei nicht mehr Geschäftsführer der Firma Z gewesen und habe keinen Zugriff mehr auf die Buchführung gehabt....