Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Rechtshängig gewordene Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer können vom LSG nicht durch unanfechtbaren Beschluss der Berufsrichter "als letztlich unbeachtliche Begehren auf sonstige Weise" ausgetragen werden. 2. Beendet das LSG das Verfahren durch einen nach dem SGG nicht vorgesehenen sonstigen Beschluss, findet nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz gegen diesen dasjenige Rechtsmittel statt, das bei prozessordnungsgemäßem Vorgehen statthaft wäre. 3. In Verfahren wegen...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 8/14 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 2600 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 7/14 B
1. In der Verzögerungsrüge muss auf verfahrensfördernde Umstände hingewiesen werden, die noch nicht in das Verfahren eingeführt sind. 2. Relevante kleinste Zeiteinheit zur Berechnung der Überlänge ist der Kalendermonat (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 2/13 R = SozR 4-1720 § 198 Nr 3). 3. Die Entschädigung wegen Überlänge ist in Verfahren mit niedrigen Streitwerten nicht ohne Weiteres auf den Betrag des Streitwerts begrenzt (Anschluss an und Fortführung von BSG vom...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 11/13 R
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Februar 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 15/13 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 41/14 B
Hat ein Rentenversicherungsträger die Rente ohne versorgungsausgleichsbedingte Kürzung mit schuldbefreiender Wirkung an den Ausgleichsverpflichteten vorübergehend weiter erbracht, gilt auch diese Übergangszeit als Versorgungsbezug der ausgleichsberechtigten Person.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 9/14 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 138 843 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 37/14 B
1. Die Anfechtung der Wahl der Mitglieder in Ausschüssen der Vertreterversammlung einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. 2. Zur Geltung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit im Bereich der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 4/14 R
2015-02-11
BSG 6. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 19. Februar 2014 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung ihres Bescheides vom 8. August 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. September 2013 betreffend den Abrechnungsfall der Patientin Jenny F. über den Berichtigungsantrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits für beide Rechtszüge.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 10/14 R
Einem Vertragszahnarzt, der seinen Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt hat, kann eine zweite Teilzulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag erteilt werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 11/14 R
1. Wenn ein Vertragsarzt den Nachweis über die fachliche Fortbildung erst nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums vorlegt, hat dies keine Honorarkürzung zur Folge, wenn der Nachweis noch vor Beginn des darauffolgenden Quartals nachgeholt wird. 2. Zur Verfassungsmäßigkeit bundesgesetzlicher Regelungen zur Fortbildungspflicht von Vertragsärzten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 19/14 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 15/14 R
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15 000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 43/14 B
Auch Eheleute, die familienrechtlich nicht getrennt leben, können bei getrennten Wohnsitzen zur Ausübung des Umgangsrechts mit ihrem Kind Mehrbedarfshärteleistungen beanspruchen, wenn die Begründung und Aufrechterhaltung zweier Wohnsitze im Einzelfall gerechtfertigt ist und damit auch Einsparmöglichkeiten der Unabweisbarkeit des Bedarfs nicht entgegenstehen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 27/14 R
Die anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende kommt nicht in Betracht, wenn sich die Eltern die Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes nicht in etwa hälftig teilen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 26/14 R
1. Die Genehmigung einer Dialysezweigpraxis in der Versorgungsregion eines Dritten kann von diesem angefochten werden. 2. Zu den Anforderungen an die Herstellung eines Einvernehmens mit den Krankenkassen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 7/14 R
Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. März 2014 werden zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 29/14 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 3. Mai 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 329/13 B