Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat dem Kläger die für das Beschwerdeverfahren notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 361/14 B
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 7. im Revisionsverfahren, der Beigeladenen zu 2. bis 7. im Berufungsverfahren sowie der Beigeladenen zu 2. bis 8. im Verfahren vor dem Sozialgericht. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 328 800 Euro festgesetzt..
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 48/13 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. Mai 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1. die außergerichtlichen Kosten im Revisionsverfahren zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 17/13 R
1. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge beginnt auch dann mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beitragsentrichtung, wenn der Anspruch erst später oder erst nach Ablauf der Verjährungsfrist entstehen sollte (Aufgabe von BSG vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R = SozR 4-2400 § 27 Nr 2). 2. Die sozialgerichtliche Aufhebung eines Bescheids, der zu Unrecht die Versicherungspflicht als Beschäftigter feststellt, hat ex-tunc-Wirkung;...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 AL 4/13 R
Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 2. wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 84/13 B
Zusätzliche Vergütungen, die Rechtsreferendaren von einer die Stationsausbildung durchführenden Rechtsanwaltskanzlei freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt werden, sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt des Vorbereitungsdienstes, wenn ihnen keine hiervon abgrenzbare Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in der Kanzlei zugrunde liegt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 1/13 R
Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Juli 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 6/14 B
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 4. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 1. Oktober 2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beigeladene zu 4. hat die Kosten des Klägers für das Beschwerdeverfahren zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 102/13 B
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. November 2014 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 345/14 B
1. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Mindestpunktwert für antrags- und genehmigungsbedürftige psychotherapeutische Leistungen auf ein Punktzahlvolumen beschränkt wird, dass sich typisierend an der Leistungsmenge eines optimal ausgelasteten und mit vollem persönlichen Einsatz arbeitenden Psychotherapeuten orientiert. 2. Der Grundsatz der reformatio in peius hindert die Kassenärztliche Vereinigung nicht, bei der Neuberechnung von Honoraransprüchen im Widerspruchsverfahren auch nach...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 22/14 R
2015-03-25
BSG 6. Senat
Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2014 werden zurückgewiesen. Die Beteiligten tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 17/14 R
Der Genehmigung einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft steht nicht entgegen, dass ein vollständiger Leistungskomplex vergesellschaftet werden soll.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 21/14 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg vom 12. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5313,25 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 48/14 B
1. Als Teil-Berufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) genehmigungsfähig sind nur solche Kooperationen, in denen jeder beteiligte Leistungserbringer einen Teil seines Leistungsangebots in die Teil-BAG einbringt und im Übrigen seine vertragsärztliche Tätigkeit weiter eigenständig ausübt. 2. Die Verträge über die Gründung einer Teil-BAG sind so klar und nachvollziehbar zu gestalten, dass sie für die Zulassungsgremien ohne Weiteres erkennen lassen, welchen konkreten Zwecken die Teil-BAG dienen soll;...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 24/14 R
1. Der Schiedsspruch, mit dem eine Schiedsperson den Inhalt eines Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) festsetzt, ergeht nicht als Verwaltungsakt. 2. Richtige Klageart für die Geltendmachung der Rechtswidrigkeit des von einer Schiedsperson festgesetzten Vertrags zur HzV ist die Feststellungsklage (Abgrenzung zu BSGE 107, 123 = SozR 4-2500 §132a Nr 5). 3. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gilt nicht für Verträge zur HzV.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 9/14 R
Probatorische Sitzungen sind (nur) innerhalb des Regelleistungsvolumens mit einem Auszahlungspunktwert von mindestens 2,56 Cent zu vergüten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 13/14 R
Zur Vermutung der gemeinsamen Haushaltsführung beim Zusammenleben von Eltern und einem erwachsenen behinderten Kind (Fortführung von BSG vom 23.7.2014 - B 8 SO 31/12 R = BSGE 116, 223 = SozR 4-3500 § 28 Nr 10).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 5/14 R
Die tatrichterliche Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstücks, das als privilegiertes Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe unberücksichtigt bleibt, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 12/14 R
Begründet der Hilfebedürftige am Ort einer stationären Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im sicheren Wissen, später in die Einrichtung aufgenommen zu werden, gilt dieser Aufenthalt wegen der Begründung einer Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers nicht als gewöhnlicher Aufenthalt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 20/13 R
1. In Angelegenheiten, in denen die nachträgliche Festsetzung eines Kostenbeitrags nach Übernahme der Kosten im Weg des sogenannten Bruttoprinzips streitig ist, sind vor Erlass des Widerspruchsbescheids sozial erfahrene Dritte zu beteiligen. 2. Zu den Voraussetzungen für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids im Weg eines Teilurteils.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 16/14 R