Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 21. November 2013 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 18. September 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 100 Euro festgesetzt.