Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 14. August 2014 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 9/14 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 58/14 B
Selbstständig tätige Logopäden, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind jedenfalls dann versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn sie überwiegend aufgrund (vertrags-)ärztlicher Verordnung handeln.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 17/14 R
Die gesetzlich vorgesehene Sonderrechtsnachfolge bei Leistungen in Einrichtungen und bei Pflegegeld nach dem Tod des Sozialhilfeberechtigten erfasst nicht die Fälle, in denen ergangene Bescheide vor dem Tod des Sozialhilfeberechtigten bzw nach dessen Tod mangels Rechtsmittels eines Rechtsnachfolgers Bestandskraft erlangt haben.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 15/14 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 125/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. November 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 17/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2015 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt H. beizuordnen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 32/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 16. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 32 602 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 19/15 B
1. Arzneikostenregresse gegen einen Vertragsarzt wegen Überschreitung von Richtgrößen aus einer Zeit, in der der Arzt die Praxis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Billigung des Insolvenzverwalters fortgeführt hat, sind keine Masseverbindlichkeiten. 2. Die Prüfgremien müssen dem Vertragsarzt in jedem Stadium des Verfahrens bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eine Vereinbarung zur Minderung des Erstattungsbetrags anbieten, solange der Arzt nicht deutlich macht, an einer...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 30/14 R
Anträge auf Änderungen der Abrechnungsobergrenzen für sogenannte Job-Sharing-Praxen setzen auch bei einer Neustrukturierung der Honorarverteilung wie der Einführung von Regelleistungsvolumina eine Substantiierung der geltend gemachten Veränderungen bezogen auf die individuelle Praxis voraus.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 26/14 R
1. Wird eine Entscheidung der Zulassungsgremien, welche die Besetzung einer Mehrzahl von Vertragsarztsitzen betrifft, in einem Bescheid zusammengefasst, sind nicht berücksichtigte Bewerber berechtigt, ihre Klage auf ausgewählte Konkurrenten zu beschränken. 2. Für die Besetzung von Therapeutensitzen zur ausschließlichen Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und psychologische Psychotherapeuten mit zusätzlicher Fachkundeausbildung gleichermaßen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 32/14 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2014 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 7/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 23/15 B
Honorarverteilungsregelungen, nach denen sich der anzuerkennende Leistungsbedarf aus der Multiplikation des Punktzahlvolumens des Fachgruppendurchschnitts mit einem individuellen Anpassungsfaktor ergab, entsprachen der ab dem 1.4.2005 geltenden Übergangsregelung für die Einführung von Regelleistungsvolumen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 28/14 R
2015-07-15
BSG 6. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2013 aufgehoben und auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. März 2013 geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, bei seiner erneuten Entscheidung über den Zulassungsantrag der Klägerin die Rechtsauffassung des Senats zu beachten. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 29/14 R
Beschränkt ein unterlegener Mitbewerber seine Anfechtungsklage auf einen von mehreren erfolgreichen Konkurrenten und erklärt dieser Konkurrent im Laufe des Verfahrens seinen Verzicht auf die erteilte Zulassung, hat sich damit das Zulassungsverfahren für den Mitbewerber erledigt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 31/14 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 170/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 19/15 B
Die zum Einbehalt des Apothekenabschlags berechtigende Zahlung der Apothekervergütung innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Eingang der Rechnung bei der Krankenkasse gilt nur für die monatlichen Abrechnungen der Apotheker über die Arzneimittelabgaben an Versicherte im Vormonat, nicht aber für spätere Ausgleichszahlungen der Krankenkassen wegen nachträglich reduzierter Abschlagsbeträge.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 17/14 R
Ein Hilfsmittel, das als Bestandteil einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode eingesetzt wird, die ohne positive Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) in der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbracht werden darf, fällt erst dann in die Leistungspflicht der Krankenkassen, wenn der GBA die Methode positiv bewertet hat (hier: Continuous Glucosemonitoring System für Diabetiker).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 5/14 R