Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 29/15 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2015 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 17/15 B
Die Erbringung von Einstiegsgeld nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt voraus, dass durch die aufgenommene sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses und der Bedingungen des regionalen Arbeitsmarkts - der Hilfebedarf zumindest des Antragstellers prognostisch überwunden werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 46/14 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 9/15 R
Wird bei der Zusage von Übergangsbezügen, Überbrückungsgeldern usw nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Leistungsbeginn auf ein Lebensalter abgestellt, das nach der Verkehrsanschauung typischerweise nicht schon als Beginn des Ruhestands gelten kann, und ist diese Zuwendung bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand befristet, so handelt es sich dabei nicht um Versorgungsbezug.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 4/14 R
Die insbesondere für das Leistungsrecht der Arbeitsförderung entwickelte "Kopf und Seele"-Rechtsprechung, wonach bestimmte Angestellte einer Familiengesellschaft ausnahmsweise als Selbstständige zu betrachten sind, wenn sie faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen, ist für die Statusbeurteilung im sozialversicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis nicht heranzuziehen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 23/13 R
2015-07-29
BSG 12. Senat
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. November 2013 und des Sozialgerichts Halle vom 25. Januar 2010 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 4295,50 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 1/15 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. August 2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 18/14 R
1. Auch bei Rentnern, die neben dem Rentenbezug keiner Beschäftigung nachgehen, führt nur eine "hauptberuflich" ausgeübte selbstständige Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Ausschluss von der Versicherungspflicht als Rentner. 2. Ob eine Tätigkeit hauptberuflich ist, bestimmt sich auch in solchen Fällen danach, ob sie in vorausblickender Gesamtschau nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlichen Aufwand die übrigen "Erwerbstätigkeiten" zusammen deutlich übersteigt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 4/13 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 3/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. April 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 50/15 B
Für die Berechnung des Jahresarbeitsverdiensts als Grundlage der Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten grundsätzlich die Normen der Arbeitsentgeltverordnung (bzw Sozialversicherungsentgeltverordnung).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 9/14 R
2015-07-23
BSG 8. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 4/14 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 196/15 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 1. Oktober 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 36/15 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/14 R
Zur Bemessung des Streitwerts, wenn in einem Rechtsstreit sowohl die zwischenzeitlich beendete Mitgliedschaft eines Unternehmens bei einem Unfallversicherungsträger als auch die Festsetzung einer Beitragsumlage angefochten sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 78/15 B