1. Ein Pflegeheimträger kann von der Pflegekasse die Zahlung des für den Fall der Zuordnung eines vollstationär gepflegten Versicherten zu einer niedrigeren Pflegestufe vorgesehenen "Anerkennungsbetrags" beanspruchen, wenn das Heim über den ohnehin geschuldeten Pflegestandard hinausgehende Maßnahmen aktivierender Art insbesondere für die Bereiche Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität und Toilettenbenutzung anbietet und der Versicherte daran mehr als nur gelegentlich teilgenommen hat. 2....