Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
2015-08-19
BSG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 3. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 44/14 R
Bewohnt eine leistungsberechtigte Person eine Wohnung, die im gemeinsamen Eigentum von ihr und anderen Personen steht, so kann die von der leistungsberechtigten Person an die anderen Miteigentümer zu zahlende Nutzungsentschädigung als Bedarf für die Unterkunft anzuerkennen sein.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 13/14 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 9/14 R
Steht der als Einkommen erlangte Wertzuwachs im Zeitpunkt des Zuflusses aus Rechtsgründen noch nicht als "bereites Mittel" zur Verfügung, ist die Berücksichtigung als Einkommen zu diesem Zeitpunkt auch dann ausgeschlossen, wenn der Leistungsberechtigte auf die Realisierung des Wertes hinwirken kann.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 43/14 R
Die Quotierung der Vergütungen für vertragsärztliche Leistungen, die nicht den Regelleistungsvolumina unterliegen, jedoch Bestandteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sind, ist auch dann zulässig, wenn es sich um Kostenpauschalen oder Pauschalkostenerstattungen handelt, für die im Bewertungsmaßstab feste Euro-Beträge vorgesehen sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/14 R
2015-08-19
BSG 6. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 33/14 R
Ein nach einer Ehescheidung vom Unterhaltsverpflichteten dem freiwillig krankenversicherten Unterhaltsberechtigten geleisteter Kranken- und Pflegevorsorgeunterhalt ist der Bemessung der Beiträge mit zugrunde zu legen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 11/14 R
1. Der vom Rentenversicherungsträger zu tragende Teil der auf die Rente eines in der gesetzlichen Krankenversicherung Auffang-Versicherungspflichtigen entfallenden Krankenversicherungsbeiträge ist bei der Bemessung der auf die zeitgleich bezogenen Leistungen der Sozialhilfe entfallenden Krankenversicherungsbeiträge nicht zu berücksichtigen. 2. Durch den Sozialhilfeträger übernommene Beiträge zur Krankenversicherung dürfen auf Grundlage einer Generalklausel, wonach bei der Beitragsbemessung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 8/14 R
1. Die Unbilligkeitsverordnung regelt abschließend die Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen Leistungsberechtigte zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht verpflichtet sind. 2. Die Aufforderung an Leistungsberechtigte zur Beantragung einer vorrangigen Leistung steht im Ermessen der Jobcenter.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 1/15 R
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Februar 2015 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt H aus S beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 14/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 241/15 B
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. September 2014 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt T. D., M., beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im genannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 13/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2015 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorgenannte Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin H., G., beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 40/15 B
Psychische Gehstörungen können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen, auch wenn sie Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 1/14 R
Bei schwerbehinderten Menschen mit einer einseitigen Oberschenkelamputation werden die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "aG" nur vermutet, wenn sie nicht prothetisch versorgt werden können. Sie müssen ständig (immer) außerstande sein, ein Kunstbein zu tragen (Weiterführung von BSG vom 17.12.1997 - 9 RVs 16/96 = SozR 3-3870 § 4 Nr 22). Andernfalls hat auch bei dieser Gruppe eine individuelle Gleichstellungsprüfung unter Einbeziehung sämtlicher Gesundheitsstörungen zu erfolgen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 2/14 R
1. Zehn Jahre nach einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse des Betroffenen ist nur die rückwirkende Aufhebung eines Dauerverwaltungsakts ausgeschlossen, nicht die Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft. 2. Die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises begründet kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der zugrunde liegenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 2/15 R
Eine der Blindheit entsprechende gleich schwere cerebrale Störung des Sehvermögens setzt keine spezifische Sehstörung voraus (Aufgabe von BSG vom 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R = BSGE 95, 76 = SozR 4-5921 Art 1 Nr 2).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 BL 1/14 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. März 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 172/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1608,10 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 6/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1618,10 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 7/15 B