Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Juli 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 317/15 B
Versicherte ohne Brustanlage haben keinen Anspruch auf Brustvergrößerung, auch wenn Versicherten nach einer Brustamputation eine Brustrekonstruktion zusteht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 35/15 R
Ein "drittangegangener" Rehabilitationsträger, der Leistungen zur Rehabilitation erbringt, hat gegen den "eigentlich" zuständigen Rehabilitationsträger einen Erstattungsanspruch ausschließlich als unzuständiger Leistungsträger.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 27/15 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. April 2015 aufgehoben, soweit es über das Begehren des Klägers auf Erstattung der für die Arzneimittel Buscopan plus, Liponsäure, Loperamid, Magnesiocard, SAB Simplex und Voltaflex Glucosamin sowie ACC Long und das Nahrungsergänzungsmittel Basica Compact aufgewandten Kosten entschieden hat. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Im...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 99/15 B
1. Berechtigte können für selbst beschaffte Bedarfsdeckung in einem vollständig vor Bewilligung eines Persönlichen Budgets in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nur Kostenfreistellung und Kostenerstattung, nicht aber rückwirkende Bewilligung eines Persönlichen Budgets beanspruchen. 2. Eine Rechtsnachfolge in den Anspruch des Berechtigten auf Bewilligung des Persönlichen Budgets ist ausgeschlossen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 19/15 R
Sozialhilfeempfänger, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben kein Recht, die von ihnen zur Übernahme der Krankenbehandlung gewählte Krankenkasse zu wechseln, solange diese weder geschlossen noch von einem Insolvenzeröffnungsantrag betroffen ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 26/15 R
1. Das Ruhen der Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung von säumigen versicherten Beitragszahlern tritt nicht ein oder endet, wenn diese Versicherten hilfebedürftig sind oder werden. 2. Krankenkassen und Gerichte müssen bei Prüfung einer Ruhensanordnung der Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung von Amts wegen Feststellungen zum Eintritt von Hilfebedürftigkeit des Versicherten treffen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 31/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 2. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 103/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 5/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1400 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 22/15 B
Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Gerichtskosten in der Schlusskostenrechnung vom 9. November 2015 - B 10 ÜG 12/15 C - wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 SF 7/16 S
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Oktober 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 91/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 69/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5593,42 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 273/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 88/15 B
2016-02-24
BSG 13. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1631,47 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 25/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. September 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 103/15 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25. August 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 341/15 B
1. Ein Geldinstitut, das bei Ausführung eines Zahlungsauftrags zu Lasten des Kontos eines Rentenempfängers Kenntnis von dessen Tod hatte, kann sich gegenüber dem Rücküberweisungsverlangen des Rentenversicherungsträgers nicht auf den anspruchsvernichtenden Einwand anderweitiger Verfügungen berufen (Anschluss an BSG vom 22.4.2008 - B 5a/4 R 79/06 R = SozR 4-2600 § 118 Nr 6). 2. Die Auflösung des Kontos, auf das Rentenleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen wurden, führt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 22/15 R