Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 8/15 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2015 wird verworfen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 266 400 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 69/15 B
Die Beschwerde des beklagten Landes gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Das beklagte Land hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 81/15 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. November 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 6/16 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. November 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 684/15 B
Wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Dänemark das auf einem dänischen Urlaubskonto angesparte Entgelt an den Arbeitnehmer ausbezahlt, ruht dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Bezugs einer der Urlaubsabgeltung vergleichbaren Leistung für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 4/15 R
Ein Anspruch auf Winterbeschäftigungsförderung in Form von Mehraufwands-Wintergeld besteht nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gewerblicher Arbeitnehmer, die in der Förderungszeit auf einem Arbeitsplatz im Inland eingesetzt werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 3/15 R
1. Der Beschäftigungszuschuss kann nicht allein wegen einer (vorübergehenden) Nichtzahlung von Arbeitsentgelt aufgehoben werden, weil es insofern an einer wesentlichen Änderung fehlt. 2. Stützt sich das beklagte Jobcenter für den Widerruf der Bewilligung eines Beschäftigungszuschusses auf eine zweckwidrige Verwendung der Arbeitgeberleistungen, müssen bei seiner Ermessensentscheidung auch mündliche Zusagen zu einer vorübergehenden weiteren Förderung bis zu einem Trägerwechsel berücksichtigt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 18/15 R
Wer eine Schule besucht, die gegenüber den seiner Wohnung nähergelegenen Schulen eine besondere inhaltliche Ausrichtung im Sinn eines eigenständigen Profils aufweist, hat dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen für Schülerbeförderung nach dem SGB II, weil es sich um die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs handelt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 39/15 R
1. Der lebenslange Rentenanspruch gebrechlicher und ursprünglich zum Selbstunterhalt unfähiger Waisen fällt mit dauerhafter Eingliederung in das Erwerbsleben endgültig weg. 2. Die Fähigkeit zum Selbstunterhalt bestimmt sich nach dem Maß angemessenen Unterhalts im Sinne bürgerlich-rechtlicher Vorschriften.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 8/15 R
Der Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz ruht neben einer beamtenrechtlichen Versorgung, wenn beide Ansprüche auf derselben Ursache beruhen, in Höhe der Differenz der Nennbeträge (Bruttodifferenz) zwischen einer (fiktiven) Versorgung nach allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen und der tatsächlich gezahlten beamtenrechtlichen Unfallfürsorge.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 4/15 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 85/15 B
1. Personen, die an der Parkinson-Krankheit leiden, haben Anspruch auf Merkzeichen "aG", wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Erkrankung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können (Anschluss an BSG vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/14 R = SozR 4-3250 § 69 Nr 19). 2. Dem Erfordernis ständiger Rollstuhlbenutzung kommt für Merkzeichen "aG" bei Parkinson wesentliche Bedeutung zu (Anschluss an BSG vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 = SozR 3-3870 § 4...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 1/15 R
1. Für den Anspruch auf Kinderzuschlag im Versorgungsrecht muss das behinderte Kind des Versorgungsempfängers wegen der Behinderung spätestens bei Vollendung des 27. Lebensjahrs zum Selbstunterhalt außerstande sein. 2. Allein die Zuerkennung des Merkzeichens "H" und das Vorliegen einer Schwerbehinderung genügen insoweit nicht, wenn das Kind trotzdem erfolgreich eine Ausbildung durchläuft und jahrelang eine Erwerbstätigkeit ausübt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 7/15 R
1. Die Antragsfrist für eine rückwirkende Gewährung von Versorgungsleistungen ist nicht allein deshalb ohne Verschulden versäumt, weil der Antragsteller aus einem fremden Sprach- und Kulturkreis stammt. 2. Jugendämter sind weder im Sinn einer Funktionseinheit arbeitsteilig in das Verwaltungsverfahren der Versorgungsverwaltung eingeschaltet noch mit dieser materiell-rechtlich eng verknüpft.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 6/15 R
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. August 2015 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 95/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 3/16 B
Die Verfahren zu den Aktenzeichen B 4 AS 699/15 B und B 4 AS 700/15 B werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Aktenzeichen B 4 AS 699/15 B ist führend. Die Beschwerden der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revisionen in den Beschlüssen des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. Juni 2014 werden als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für die Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 699/15 B, B 4 AS 700/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 93/15 B