Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Der Anspruch eines Bundeslandes auf Bundesbeteiligung an den Leistungen der Unterkunft und Heizung unterliegt der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung. 2. Der Bund und die Länder können sich grundsätzlich ohne Verstoß gegen die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten auf Verjährung berufen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 AS 1/16 KL
1. Aufsichtsbehörden haben für eine Aufsichtsmaßnahme das Verhalten der Krankenkassen zu qualifizieren und nach den jeweils speziell hierfür geltenden rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. 2. Eine Krankenkasse darf weder ihre Mitglieder noch deren familienversicherte Angehörige weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten privat versichern.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 A 2/15 R
1. Öffentlich-rechtlich verfasste Arbeitgeber sind ungeachtet ihrer Tarifbindung vom System des Aufwendungsausgleichs wegen Krankheit ausgeschlossen. 2. Krankenkassen erbringen Aufwendungsausgleichsleistungen grundsätzlich durch schlichtes Verwaltungshandeln, dürfen hierüber aber auch durch schriftlichen, schon nach seiner äußeren Gestalt formellen Verwaltungsakt entscheiden. 3. Krankenkassen haben nur nach der abschließenden Regelung des Aufwendungsausgleichsgesetzes Anspruch auf...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 17/15 R
1. Eine Krankenkasse kann mit Beitragsansprüchen gegen Ausgleichsansprüche eines Arbeitgebers durch Willenserklärung oder Verwaltungsakt aufrechnen. 2. Erlangt eine Krankenkasse durch Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers, gegen den ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Möglichkeit, mit Beitragsansprüchen gegen dessen Ansprüche auf Aufwendungsausgleich aufzurechnen, kann dies anfechtbar sein. 3. Erstattet die Krankenkasse verzögert Aufwendungsausgleich, hat der Arbeitgeber nur Anspruch auf...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 38/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 11/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. März 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 74/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 65/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 10/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 67/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. November 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 101/15 B
Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt O. aus H. beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. November 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 11/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. November 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 94/15 B
1. Das Verbot für Mund-Kiefer-Gesichts (MKG)-Chirurgen, in einem einheitlichen Behandlungsfall durchgeführte Leistungen teilweise gegenüber der KÄV und teilweise gegenüber der KZÄV abzurechnen (Splittingverbot), ist rechtmäßig. 2. Das Splittingverbot gilt auch, soweit in einem Behandlungsfall Leistungen in der Einzelpraxis des MKG-Chirurgen und in der zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft, deren Mitglied der MKG-Chirurg ist, erbracht werden.
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  3. B 6 KA 16/15 R
1. Beteiligtenfähig in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren ist nur der Rechtsträger eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). 2. Die Nachbesetzung einer Viertelstelle in einem MVZ muss grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach ihrem Freiwerden betrieben werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 28/15 R
1. Die Genehmigung zur Anstellung eines Arztes ist der Berufsausübungsgemeinschaft und nicht einem ihr angehörenden einzelnen Mitglied zu erteilen. 2. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) darf in die Bedarfsplanung Arztgruppen einbeziehen, denen bundesweit nicht mehr als 1000 Ärzte angehören. 3. Im Zusammenhang damit ist der GBA ermächtigt, eine Entscheidungssperre zu regeln, die bereits eingreift, bevor die Planungsbereiche und die Verhältniszahlen festgelegt worden sind.
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  3. B 6 KA 24/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 74/15 B
1. Verzichtet ein Arzt auf seine (volle) Zulassung, um in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) im Umfang einer 3/4-Stelle tätig zu werden, kann die Stelle nach seinem Ausscheiden aus dem MVZ auch nur im Umfang einer 3/4-Stelle nachbesetzt werden. 2. Das Recht zur Nachbesetzung einer in das MVZ eingebrachten Stelle steht dem MVZ grundsätzlich nur zu, wenn der Arzt dort mindestens drei Jahre tätig war, oder - wenn er früher ausscheidet - jedenfalls ursprünglich die Absicht hatte, dort...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 21/15 R
Strahlentherapeutische Leistungen dürfen von einem Facharzt für Diagnostische Radiologie wegen Fachfremdheit nicht erbracht und abgerechnet werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 13/15 R
Bei dem 5. Senat des Bundessozialgerichts wird angefragt, ob dieser an seiner Rechtsprechung festhält, dass die formgerechte Begründung einer Revision iS von § 164 Abs 2 S 3 SGG in Bezug auf die Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts a) die ausdrückliche Angabe erfordert, dass es sich bei den vom Revisionsführer angeführten tatsächlichen Umständen um den Sachverhalt handelt, den die Vorinstanz im angefochtenen Urteil festgestellt hat, und "an welcher genauen Stelle" er dem...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 17/14 R