Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. März 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 5/16 B
Die Festlegung unterschiedlicher Bemessungszeiträume für das Elterngeld bei Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit einerseits und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie Mischeinkünften andererseits verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 8/15 R
Bestehen Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative des elterngeldberechtigten Gesellschafters in der Elternzeit fort, wird der Jahresgewinn auch dann anteilig als Einkommen in der Bezugszeit angerechnet, wenn der Gesellschafter wegen der Elternzeit auf einen Bruchteil seines tätigkeitsbezogenen Jahresgewinns verzichtet hat (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 3/15 R
Sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass das von einem Beteiligten erklärte Einverständnis mit einer Entscheidung des Berichterstatters anstelle des Senats nur für eine bestimmte Entscheidungssituation gelten soll, so umfasst es alle sonst vom gesamten Senat zu treffenden Entscheidungen und wird durch einen nachfolgend vom Berichterstatter erlassenen Beweisbeschluss nicht "verbraucht".
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 35/16 B
1. Zeiten der Bereitschaftspflege sind weder Kindererziehungszeiten noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Bereitschaftspflegeverhältnis später in ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis wandelt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 15/14 R
Der Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten mit Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft und Anrechnungszeiten für Arbeitsausfalltage ist gemeinsam innerhalb der Gruppe der beitragsgeminderten Zeiten mit "sonstigen beitragsfreien Zeiten" zu ermitteln (Abgrenzung zu BSG vom 27.4.2010 - B 5 R 62/08 R = SozR 4-2600 § 71 Nr 5).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 23/15 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 119/14 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2015 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 651/15 B
1. Kassenärztliche Vereinigungen können die Rechtswidrigkeit der „Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Durchführung des bundeseinheitlichen Zahlungsausgleichsverfahrens (Fremdkassenzahlungsausgleich) mit den Kassenärztlichen Vereinigungen“ im Wege einer unmittelbar gegen die Norm gerichteten Feststellungsklage geltend machen. 2. Die Begrenzung der Gesamtvergütung auf den vereinbarten Behandlungsbedarf ist auch bei der Berechnung des Fremdkassenzahlungsausgleichs zu...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/15 R
Die Klage auf Feststellung, dass keine Kostensenkungsobliegenheit besteht, ist zulässig, wenn der Dialog über das Kostensenkungserfordernis beendet ist, der Leistungsträger an der Kostensenkungsaufforderung festhält, ein berechtigtes Interesse in der Gestalt einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung vom Leistungsberechtigten dargebracht und der Streit zwischen den Beteiligten im Ganzen bereinigt wird.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 36/15 R
1. Glückspielgewinne sind als einmalige Einnahmen auf die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts anzurechnen, ohne dass hiervon vergebliche Spieleinsätze abzuziehen sind. 2. Lassen sich solche einmaligen Einnahmen der Höhe nach nicht mehr sicher feststellen oder auf einer realistischen Grundlage schätzen, kann dies auch im Fall einer Aufhebungsentscheidung zu einer Beweislastentscheidung zu Lasten des Leistungsberechtigten führen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 41/15 R
1. Arztgruppen mit "ausgelaufener" Gebietsbezeichnung sind grundsätzlich derjenigen Arztgruppe zuzuordnen, der sie nach aktuellem Weiterbildungsrecht angehören würden. 2. Der vom Bewertungsausschuss für die Zeit ab 1.4.2005 im Zuge der Einführung von Regelleistungsvolumina geschaffenen Übergangsregelung entsprach auch eine auf arztgruppenspezifischen Grenzwerten basierende Honorarverteilungsregelung, die keinen festen Punktwert vorsah, jedoch eine annähernde Kalkulierbarkeit der Vergütung...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 18/15 R
Werden zur Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung von einer Krankenkasse von der Gesamtvergütung einbehaltene Mittel nicht innerhalb von 3 Jahren zweckentsprechend verwendet, besteht ein Anspruch der Kassenärztlichen Vereinigung auf Auszahlung der Einbehalte für die konkret betroffenen Verträge.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 22/15 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 27/15 R
1. Das Vorliegen einzelner Anspruchsvoraussetzungen oder das Nichtvorliegen einzelner Anspruchsausschlussgründe kann nur ausnahmsweise im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden, wenn durch die Feststellung der Streit zwischen den Beteiligten insgesamt bereinigt wird. 2. Zur Regelung der Erreichbarkeit eines Leistungsberechtigten in einem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 45/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 87/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. November 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 40/16 B
Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Gerichtskosten in der Schlusskostenrechnung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 26. April 2016 - B 6 KA 3/16 B - wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 SF 11/16 S