Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm erfordert in einer Revisionsbegründung auch die Darstellung der wesentlichen Elemente des entscheidungserheblichen Lebenssachverhalts (Anschluss an BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R; Abgrenzung zu BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R und Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 31/14 R
Der Anspruch auf Altenhilfe nach dem SGB XII setzt auch ohne ausdrücklichen Gesetzesbefehl individualisierte altersbedingte Schwierigkeiten voraus.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 11/14 R
1. Familien, die zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung in einer Wohnung zusammen leben, können Anspruch auf Wohngruppenzuschlag haben. 2. Mit dem grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie ist vereinbar, dass familiäre Wohngruppen nur dann einen Wohngruppenzuschlag als Leistung der Pflegeversicherung erhalten, wenn eine Pflegekraft gemeinschaftliche Aufgaben über die individuelle häusliche Versorgung der Wohngruppenmitglieder hinaus übernimmt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 5/14 R
Die Vorschrift, die das Ruhen des Krankengeld-Anspruchs während der Elternzeit anordnet, erfasst nicht solche Krankengeld-Leistungen, die bereits vor Beginn der Elternzeit bezogen wurden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 10/15 R
Ein Landwirt, der ein auf Bodenbewirtschaftung ausgerichtetes landwirtschaftliches Anwesen als Einzelunternehmer betreibt und seinen Tiermastbetrieb in eine Kommanditgesellschaft ohne Bodenbewirtschaftung ausgelagert hat, in der er als Mitunternehmer (Komplementär und Geschäftsführer) fungiert, hat bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Betriebshilfe für notwendige Stallarbeiten in dem Tiermastbetrieb (Ergänzung zu BSG vom 11.2.1982 - 11 RLw 2/81 = BSGE 53, 75 = SozR...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 15/15 R
1. Die ehrenamtliche Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin als Mitglied des Rats einer Stadt und Vorsitzende einer Fraktion wird ungeachtet der dabei erzielten Einkünfte (Ersatz des Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld) nicht "erwerbsmäßig" im Sinne des § 5 Abs 1 Nr 5 Künstlersozialversicherungsgesetz ausgeübt und berührt daher nicht die Versicherungspflicht als selbstständige Publizistin in der Künstlersozialversicherung. 2. Die dem Ersatz des Verdienstausfalls als...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KS 1/15 R
1. Kurzzeitpflege wird in stationären Einrichtungen und nicht im häuslichen Wohnbereich des zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen erbracht. 2. Kurzzeitpflege ist keine über den maximalen Bewilligungszeitraum hinausreichende Dauerleistung.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 2/14 R
1. Die gesetzlichen Regelungen zur Bedarfsabhängigkeit der Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren (SPZ) genügen noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit. 2. Die Ermächtigung eines SPZ darf auf Überweisung durch sozialpädiatrisch besonders qualifizierte Fachärzte beschränkt werden.
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  3. B 6 KA 6/15 R
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 24/14 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 1. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 64 298 Euro festgesetzt.
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  3. B 6 KA 44/15 B
Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass Psychologische Psychotherapeuten von der Abrechnung der Gebührenordnungsposition für die Abhaltung einer Samstagssprechstunde ausgeschlossen sind.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 47/14 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 1. April 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 71 062 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 103 349 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 64/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24 959 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 50/15 B
Die gedeckelten Aufwendungen für Unterkunft nach einem nicht erforderlichen Umzug innerhalb des Vergleichsraums sind im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechend den Veränderungen der durch ein schlüssiges Konzept bestimmten Angemessenheitsgrenze ab dem Umzugszeitpunkt zu dynamisieren (Fortführung von BSG vom 29.4.2015 - B 14 AS 6/14 R = SozR 4-4200 § 22 Nr 84).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/15 R
In den Quartalen III/2004 bis I/2005 durften entsprechend den Empfehlungen des Bewertungsausschusses die jeweils im Vorquartal geltenden Honorarverteilungsregelungen fortgeführt werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 4/15 R