Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Höhere Wohnkosten, die einem umgangsberechtigten Elternteil wegen der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Kind entstehen (hier: Kosten für eine größere Wohnung), stellen einen zusätzlichen Bedarf dieses Elternteils dar und sind nicht dem Wohnbedarf des Kindes zuzurechnen, wenn dieses seinen Lebensmittelpunkt bei dem anderen Elternteil hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 2/15 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 63/15 B
Das SGB II lässt bei der Berechnung des der Leistungsgewährung zugrunde zu legenden Einkommens aus zwei Gewerbebetrieben keinen horizontalen Verlustausgleich zu.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 17/15 R
Die Beschwerden des Klägers und der Beigeladenen zu 1. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. März 2015 werden als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 11/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind jedoch nicht zu erstatten. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6106,88 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 46/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 70/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 84/15 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. September 2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 104/15 B
Auf die Erinnerung wird die Schlusskostenrechnung vom 16. Dezember 2015 aufgehoben. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 SF 3/16 S
Nur ein Aufenthaltsrecht nach dem "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet", das eine längerfristige Bleibeperspektive vermittelt, rechtfertigt eine Ausnahme vom Leistungsausschluss im Sozialgesetzbuch Zweites Buch für Ausländer aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 35/15 R
Tritt im sozialgerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auf, ist eine Prüfung seiner Vollmacht von Amts wegen nicht zulässig, solange nicht sein Verhalten ernstliche Zweifel an seiner Bevollmächtigung weckt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 180/15 B
Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei einem objektiven Erfordernis einer besonderen Kostform aus physiologischen Gründen, nicht aber bei einem bestimmten Ernährungsverhalten oder einem Umgang mit Lebensmitteln, dem keine spezifische, physiologisch bestimmte Kostform zugrunde liegt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 8/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt T F, F, beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 193/15 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Juni 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 188/15 B
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. März 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 15/15 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. August 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 76/15 B
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2015 - B 9 V 12/15 B - wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 4/15 C
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. September 2012 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 260/13 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S. aus W. beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 411/15 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 303/15 B