Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Den Prüfgremien nach § 106 SGB 5 ist durch die Bundesmantelverträge die Kompetenz zur Feststellung "sonstiger Schäden" in allen Fallgruppen zugewiesen, in denen die unzulässige Verordnung von Leistungen in Rede steht und sie nicht bereits unmittelbar Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB 5 ist. 2. Das Versäumnis einer in der Prüfvereinbarung normierten Antragsfrist steht auch bei einem auf die Feststellung eines "sonstigen Schadens" gerichteten Verfahren einer...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 16/10 R
Die zeitlich eingeschränkte Rücknahme rechtswidrig belastender Verwaltungsakte über SGB 2-Leistungen mit Wirkung für die Vergangenheit (in entsprechender Anwendung des § 330 SGB 3) setzt auch für die Leistungsbereiche der Bundesagentur für Arbeit eine abweichende bundeseinheitliche Verwaltungspraxis sämtlicher Grundsicherungsträger voraus (Fortführung von BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 61/09 R = SozR 4-4200 § 40 Nr 1).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 118/10 R
2011-06-21
BSG 1. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. März 2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 14/10 R
1. Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse jedenfalls dann Anspruch auf Reinigung ihrer Zahnimplantate, wenn die Implantatversorgung zu Lasten der Krankenkasse erfolgte. 2. Der gesetzliche Anspruch Versicherter auf Implantatreinigung zu Lasten der Krankenkasse ist auf die Entfernung harter Beläge von im Mund verbleibenden Zahnimplantaten beschränkt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 17/10 R
1. Krankenkassen können die befristete Zulassung eines strukturierten Behandlungsprogramms mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt als zuerkannt mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage geltend machen, auch wenn die Befristung der gesetzlichen Höchstdauer entspricht. 2. Strukturierte Behandlungsprogramme sind nur dann zuzulassen, wenn die hierfür vertraglich geregelten Anforderungen an die Qualitätssicherung mit höherrangigem Recht vereinbar sind. 3. Eine sachliche...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 21/10 R
Auf die Sprungrevision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 22. Dezember 2009 (S 40 AS 2408/08) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 22/10 R
1. Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse keinen Anspruch auf eine künstliche Befruchtung mittels ICSI, wenn die in den Richtlinien über künstliche Befruchtung rechtmäßig festgelegten Grenzwerte für die Indikation nicht erfüllt sind. 2. Die Richtlinien über künstliche Befruchtung haben im August 2006 rechtmäßige Grenzwerte für die ICSI-Indikation auch für Fälle uneinheitlicher Befunde festgelegt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 18/10 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 32/11 B
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 144/10 B
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 128/10 R
Der Gewinn eines selbstständig Tätigen aus einer aufgelösten Ansparrücklage im einkommenssteuerrechtlichen Sinne (§ 7g EStG) ist zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2007 trotz der normativen Bestimmung des Zuflusses durch die Alg II-V (juris: AlgIIV) als Einkommen nur dann bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen, wenn es sich insoweit um bereite Mittel handelt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 21/10 R
Für Versicherte, die Anspruch auf Krankengeld zunächst wegen einer ersten Krankheit und nach Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit sodann erneut wegen einer Zweitkrankheit haben, beginnt eine neue Blockfrist mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen der Zweitkrankheit, auch wenn zu dieser später die Erstkrankheit hinzutritt und zwischendurch allein die Erstkrankheit Arbeitsunfähigkeit bedingt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 15/10 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Januar 2011 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 14/11 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. November 2010 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 56/11 B
1. Sind im Rahmen einer Überprüfung bestandskräftiger Bescheide nach dem AsylbLG nachträglich statt niedrigerer Grundleistungen höhere Analogleistungen in entsprechender Anwendung des SGB 12 für die Vergangenheit zu erbringen, muss die zurücknehmende Behörde bei deren Höhe ohne weiteren Nachweis von einem fortbestehenden Bedarf ausgehen, soweit die pauschalierte Regelleistung betroffen ist. 2. Zur Berücksichtigung von Einmalleistungen und ersparten Aufwendungen bei Leistungen bei Krankheit nach...
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  3. B 8 AY 1/10 R
1. Arbeitslosengeld II ist bei der Bewilligung von Sozialhilfe nicht als Partnereinkommen zu berücksichtigen. 2. Zur sonstigen Berücksichtigung von Einkommen bei gemischten Bedarfsgemeinschaften im Rahmen sozialhilferechtlicher Leistungen zum Lebensunterhalt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 20/09 R
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2009 aufgehoben und die Klage unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Schleswig vom 30. Januar 2009 insgesamt abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 3/10 R
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2009 aufgehoben, soweit darin über die Regelsatzleistung entschieden worden ist, und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 1/10 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 11/10 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Oktober 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 72 215,48 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 2/11 B