Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. April 2011 zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem zuvor benannten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 82/11 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Januar 2011 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S., , zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 103/11 B
Die Beschwerden der Beigeladenen zu 1. und 2. gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. August 2010 werden als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 79/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 1. Oktober 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 151/10 B
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2009 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 86/09 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. August 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat dem Kläger auch dessen außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 145/10 B
Die Kosten einer Krankenbehandlung sind bei gesetzlich krankenversicherten Grundsicherungsberechtigten entweder durch das System des SGB 5 oder (ergänzend) durch die Regelleistung abgedeckt. Aufgrund der Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entstehen grundsätzlich keine unabweisbaren laufenden Bedarfe.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 146/10 R
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 11/10 R
Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Bürgermeister und Stadträte sind keine zweckbestimmten Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 93/10 R
Lebensmonate des Kindes, in denen Mutterschaftsgeld zusteht, gelten nur dann als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht (§ 4 Abs 3 S 2 BEEG), wenn diese in dem betreffenden Zeitraum aufgrund objektiver Gegebenheiten zum anspruchsberechtigten Personenkreis im Sinne des § 1 BEEG gehört.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 12/10 R
Für die als Verwaltungsakt zu qualifizierende Festsetzung von Mahngebühren waren nach dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht der Grundsicherung allein die Arbeitsgemeinschaften sachlich zuständig. Eine Übertragung der Aufgabe "Forderungseinzug" auf die Bundesagentur für Arbeit war nicht zulässig.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 54/10 R
Es ist mit dem GG vereinbar, dass ein Elternteil allein nur dann Anspruch auf Elterngeld für mehr als zwölf Lebensmonate des Kindes haben kann, wenn der andere Elternteil aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen für eine Betreuung des Kindes nicht zur Verfügung steht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 3/10 R
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 18. Februar 2009 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 132/10 R
Eine wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Beschäftigungsverhältnis ausgesprochene Befreiung von der hierdurch eingetretenen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich nicht auf ein später begründetes anderes Beschäftigungsverhältnis, wenn zwischenzeitlich Versicherungspflicht wegen Eingreifens eines anderen Tatbestands (hier: Arbeitslosengeldbezug) eingetreten war.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 9/09 R
2011-05-25
BSG 12. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23. April 2008 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schwerin vom 4. Mai 2006 wird zurückgewiesen, soweit es die Feststellung der Versicherungspflicht anbelangt. Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 14/09 R
Zur Rentenversicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige Erzieherin, wenn deren Absicht auf die Erzielung von Einkommen gerichtet ist, das nur teilweise steuerpflichtig ist (Klarstellung von BSG vom 22.6.2005 - B 12 RA 12/04 R = SozR 4-2600 § 2 Nr 2).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 13/09 R
Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 1. wird der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 81/10 B
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 7. Februar 2011 werden als unzulässig verworfen. Die Anträge, ihnen für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt A beizuordnen, werden abgelehnt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 29/11 B
Von einer Stiftung an frühere Mitarbeiter der Firmengruppe des Stifters gezahlte "Altersrenten" sind als rentenvergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb dieser Leistungen und der früheren Beschäftigung besteht und sie dazu bestimmt sind, entgangenes Erwerbseinkommen zu ersetzen (Bestätigung und Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 P 1/09 R
Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben steht es nicht entgegen, dass ein Unfallversicherungsträger im Wege der Teilförderung Geldleistungen (hier: zur Durchführung eines Studiums) erbringt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 8/09 R