Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe kann im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensmangel nur auf die Verletzung von Verfassungsrecht und insbesondere des Willkürverbots nach Art 3 Abs 1 GG gestützt werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 47/11 B
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 17. September 2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 186/10 R
1. Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld umfasst auch bei Nichtberücksichtigung bestimmter Kalendermonate vor dem Monat der Geburt stets zwölf Kalendermonate. 2. § 2 Abs 7 S 5 und 6 BEEG idF vom 5.12.2006, wonach unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Kalendermonate vor dem Monat der Geburt bei der Bestimmung des zwölfmonatigen Bemessungszeitraums für das Elterngeld unberücksichtigt bleiben, ist nicht gegen den ausdrücklich erklärten Willen des berechtigten Elternteils anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 7/10 R
1. Elterngeldrechtlich erzielt ist regelmäßiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit auch, wenn es in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt erarbeitet und erst nach Ablauf dieses Zeitraums dem Berechtigten tatsächlich zugeflossen ist. 2. Die Neufassung des § 2 Abs 7 S 2 BEEG ab 1.1.2011, wonach "im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen nicht berücksichtigt werden", ist auf vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Leistungsfälle nicht anwendbar und wirkt sich...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 5/11 R
Im Rahmen der Bemessung von Elterngeld können Zeiten des Bezuges von Bundeserziehungsgeld - anders als Zeiten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind - nicht in entsprechender Anwendung des § 2 Abs 7 S 5 BEEG bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zugrunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt bleiben.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 10/10 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. Februar 2010 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 8/10 R
1. Die ärztliche Tätigkeit in einer Zweigpraxis kann Grundlage für die Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für Konkurrenten sein. 2. Bei der Erteilung einer Sonderbedarfszulassung zum Eintritt als zweiter Arzt in eine Dialysepraxis ist nicht zu prüfen, ob andere vorhandene Dialysepraxen noch über freie Kapazitäten zur Versorgung weiterer Patienten verfügen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 26/10 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9688 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/11 B
Eine Kassenärztliche Vereinigung ist nicht berechtigt, mit Rückforderungsansprüchen aus überhöhten Abschlagszahlungen gegen Honorarforderungen aufzurechnen, die erst nach Insolvenzeröffnung erarbeitet wurden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 24/10 R
1. Als Aufsichtsbehörde für die bundesunmittelbaren Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt zuständig, von diesen abgeschlossene Honorarverträge zu beanstanden. 2. Diese Zuständigkeit erstreckt sich auch darauf, einen bei Nichteinigung ergehenden vertragsersetzenden Schiedsspruch des Landesschiedsamts zu beanstanden (Weiterführung von BSG vom 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R = SozR 3-2500 § 71 Nr 1).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 32/10 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 26. November 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 250 000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 18/11 B
Der Status einer zur Erbringung von Dialyseleistungen ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtung ist gegenüber der Sonderbedarfszulassung eines potentiellen Konkurrenten vorrangig und berechtigt grundsätzlich zu einer defensiven Konkurrentenklage.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/10 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Februar 2011 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag, ihr für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt B. beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 77/11 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt K beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. März 2011 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 7/11 B
Ein die Verjährung von Beitragsforderungen zur gesetzlichen Rentenversicherung unterbrechendes "Beitragsverfahren" liegt bereits vor bei einer darauf bezogenen, in die Sphäre des Betroffenen hineinwirkenden tatsächlichen Tätigkeit der Behörde; einer förmlichen Kenntnisverschaffung des Betroffenen darüber bedarf es nicht.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 19/09 R
Ob die maßgebende (Entgelt-)Geringfügigkeitsgrenze regelmäßig im Monat nicht überstiegen wird, ist auch bei selbstständig Tätigen im Wege vorausschauender Betrachtung zu entscheiden; das gilt auch dann, wenn eine Entscheidung über die Feststellung von Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit erst im Nachhinein getroffen werden soll.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 15/09 R
Die für die Beurteilung der Versicherungspflicht während berufspraktischer Ausbildungszeiten im Rahmen eines Hochschulstudiums geltenden Grundsätze (vgl BSG vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R = BSGE 105, 56 = SozR 4-2400 § 7 Nr 11) finden sinngemäß auch bei Ausbildungsgängen in nichtakademischen Berufen Anwendung (hier: Fahrlehrerausbildung).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 16/09 R
Nicht der Hochschulträger (hier: Freistaat Sachsen), sondern die verfasste Studentenschaft einer Hochschule kann Arbeitgeber der beschäftigten geschäftsführenden Mitglieder ihrer Vertretungsorgane sein (hier: Sprecher und Finanzreferenten des Studentenrats).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 10/09 R