Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Schwerbehinderte Menschen, die die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr erfüllen und im Maßregelvollzug ein Taschengeld nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen und Maßstäben erhalten, haben keinen Anspruch auf Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke, weil sie weder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen in direkter oder entsprechender Anwendung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB 12 erhalten noch...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 6/10 R
Anspruch auf Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben auch schwerbehinderte Menschen, die – wie Empfänger von Analogleistungen im Sinne des AsylbLG – für den Lebensunterhalt laufende Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB 12 erhalten und Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleich gestellt sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 7/10 R
2011-10-06
BSG 14. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 69/11 B
2011-10-06
BSG 14. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 70/11 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Februar 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 23/11 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Oktober 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VG 18/10 B
Kosten, die anlässlich eines vom Träger der Grundsicherung veranlassten Umzugs durch die Beschädigung eines Mietfahrzeugs entstehen, gehören nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten des Umzugs.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 152/10 R
2011-10-06
BSG 14. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 65/11 B
Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB 2, die mit einem Partner zusammenleben, der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, ist der ungekürzte Regelbedarf zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 171/10 R
1. Erledigt sich die Hauptsache vor der endgültigen Klärung der Senatszuständigkeit, hat der Spruchkörper die Nebenentscheidungen zu treffen, der in der Hauptsache angegangen war. 2. Die Kostentragungspflicht desjenigen, der als nicht Kostenprivilegierter eine Klage zurücknimmt, ist nicht durch einen außergerichtlichen Vergleich mit Wirkung für das Außenverhältnis zwischen Gericht und Beteiligte abänderbar. 3. Steht die Bestimmung eines zugelassenen Krankenhauses zur ambulanten Behandlung nach...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 1/11 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2009 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 6500 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 17/09 R
Auf die Revision des Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Dezember 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 15/10 R
Freiwillig Krankenversicherte, die neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Arbeitseinkommen erzielen, müssen - anders als freiwillig Versicherte, die neben der Rente Arbeitsentgelt beziehen - ihrer Krankenkasse nicht zusätzlich zu den Beiträgen nach der Beitragsbemessungsgrenze den Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zahlen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 23/09 R
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2007 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 16. November 2006 zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 18/11 R
Bei der Beurteilung des für die Annahme von Rentenversicherungspflicht wegen Pflege erforderlichen (Mindest)Aufwands von 14 Stunden wöchentlich ist ein an der Laienpflege orientierter abstrakter objektiver Maßstab anzulegen (Fortführung von BSG vom 5.5.2010 - B 12 R 6/09 R = BSGE 106, 126 = SozR 4-2600 § 3 Nr 5).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 9/10 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 44/10 B
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. August 2010 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 26. Februar 2007 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 8/10 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 1. April 2010 wird zurückgewiesen. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 9/10 R
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 27. Januar 2011 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 137/11 B
Ein Student, der die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise zu gewährende Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung (Masterstudiengang) nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht erfüllt, ist, soweit die weitere Ausbildung nach dem BAföG dem Grunde nach förderfähig ist, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ausgeschlossen (Fortführung von BSG vom 19.8.2010 - B 14 AS 24/09 R = SozR 4-4200 § 7 Nr 20).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 145/10 R