Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Die erforderliche Kausalität eines Widerspruchs für eine begünstigende Entscheidung im Widerspruchsverfahren fehlt nicht, wenn der Widerspruch sich gegen eine Rückforderung in einem vorläufigen Bescheid richtete und im Widerspruchsbescheid eine endgültige Regelung zugunsten des Widerspruchsführers erfolgt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 35/10 R
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senates vom 1. Juni 2011 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 5/11 C
1. Die Rechtsprechung des BSG zur Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und zur schweren spezifischen Leistungsbehinderung gilt auch unter dem seit 1.1.2001 in Kraft getretenen Recht der Renten wegen Erwerbsminderung unverändert fort. 2. Die Verweisung auf Tätigkeiten des "allgemeinen Arbeitsmarkts" ist nicht auf körperlich leichte und fachlich einfache Arbeiten beschränkt. 3. Zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung ist eine konkrete Verweisungstätigkeit nur...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 78/09 R
1. Ist durch die Anwendung von HVM-Bemessungsgrenzen die der Degression zugrunde liegende Punktmenge rechnerisch teilweise nicht honoriert worden, so ist ein Degressionsabzug insoweit nicht gerechtfertigt. 2. Soll der Zahnarzt stets die volle Last der durch seine Abrechnung verursachten Degressionsabführung tragen, so muss dies eindeutig geregelt sein.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 21/10 R
2011-10-06
BSG 14. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 66/11 B
Hat das Gericht innerhalb der Jahresfrist Handlungen vorgenommen, die aus Sicht der Beteiligten auf eine sachlich-rechtliche Behandlung des Rechtsbehelfs hindeuten, kann auch dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Berufungsfrist gewährt werden, wenn seit dem Ende der Frist mehr als ein Jahr vergangen ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 63/11 B
Auf die Beschwerde der Kläger wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 27. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 55/11 B
1. Von der Berufungsbeschränkung des § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 Alt 2 SGG werden auch Untätigkeitsklagen erfasst, die auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet sind, der Geld-, Dienst- oder Sachleistungen betrifft, die einen Wert von 750 Euro nicht übersteigen. 2. Hat das LSG über eine zulassungsbedürftige, aber nicht zugelassene Berufung in der Sache entschieden, kann das BSG auf Nichtzulassungsbeschwerde die Berufung als unzulässig verwerfen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 45/11 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. März 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 12/11 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. August 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 6/11 B
1. Zuwendungen Dritter, die eine rechtswidrig vom Grundsicherungsträger abgelehnte Leistung bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands substituieren und anschließend zurückgezahlt werden sollen, stellen kein Einkommen dar. 2. Kosten für Renovierungsmaßnahmen, die bei Auszug aus der Wohnung tatsächlich anfallen, gehören dem Grunde nach zu den Kosten der Unterkunft.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 66/11 R
Die Berücksichtigung von Überbrückungsgeld nach dem Strafvollzugsgesetz als Einkommen oder Vermögen richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen; ein über die Zweckbestimmung anderer Entgeltersatzleistungen hinausgehender Zweck besteht nicht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 94/10 R
2011-10-06
BSG 14. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 67/11 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 3/11 B
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 15. Juli 2010 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 131/10 R
2011-10-06
BSG 14. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 64/11 B
Die Verwaltungsbehörde ist gegenüber einem Beschädigten, der nicht Mitglied einer Krankenkasse oder Familienangehöriger eines Krankenkassenmitglieds ist, grundsätzlich verpflichtet, eine von diesem ausgewählte und selbst dazu bereite Krankenkasse zur Leistungserbringung nach § 18c Abs 1 S 3 BVG zuzulassen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 3/10 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VJ 8/10 B
§ 1 Abs 7 S 1 Nr 1 bis 3 OEG enthält eine grundsätzlich abschließende, lückenlose Regelung der Abfindung von Versorgungsansprüchen ausländischer Geschädigter zur Vermeidung eines unerwünschten Leistungsexports.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VG 3/10 R
2011-10-06
BSG 14. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 68/11 B