Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juli 2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 154/11 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2010 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger hat der Beigeladenen zu 3. die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Weitere außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 34/11 B
Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. Juni 2011 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt P. F., D., beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 80/11 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juni 2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 340/11 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Februar 2011 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 251/11 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. März 2011 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt F beizuordnen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 25/11 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2010 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 45/11 B
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.1.2011 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K., F., zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im vorstehend bezeichneten Beschluss wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 60/11 B
Jedenfalls dann, wenn zwischen dem Auslaufen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit alten Rechts (Zugangsfaktor 1,0) und dem Beginn einer vorzeitigen Altersrente (mit Abschlägen) mehr als 24 Monate liegen, ist der frühere Zugangsfaktor nicht (mehr) bestandsgeschützt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 9/11 R
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2272,62 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 60/11 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 22/10 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juni 2011 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 AL 79/11 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 135/11 B
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung entscheidet über den Antrag einer Ersatzkasse auf Vornahme von Berichtigungen vertragszahnärztlicher Abrechnungen auf der Grundlage des seit dem 1.1.2005 geltenden Bundesmantelvertrags-Zahnarzt/Ersatzkassen auch der Ersatzkasse gegenüber durch Verwaltungsakt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 30/10 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. Juni 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 290/11 B
Von dem Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers nach § 102 SGB 10 in Verbindung mit § 25 SGB 2 gegen den Rentenversicherungsträger sind nur die Leistungen für das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der Rehabilitation umfasst.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 241/11 B
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 33/11 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 23/11 R