Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Der Leistungsträger darf die Rechtsfolgen einer einseitig gegenüber dem originär Sozialleistungsberechtigten ausgeführten Verrechnung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen mit ihm obliegenden Geldleistungen nach § 52 SGB 1 durch Verwaltungsakt regeln.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. GS 2/10
1. Für die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache haben außer dem Stand der bisherigen Sach- und Rechtslage auch weitere Umstände Bedeutung wie der Anlass für die Klageerhebung und das faktische Obsiegen. 2. Bundesgesetzliche Regelungen über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Klagen können nicht durch Vereinbarungen zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen außer Kraft gesetzt werden. 3. Unterbleibt die Vollziehung eines Verwaltungsakts jahrelang trotz...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 18/11 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 1/10 R
1. Eine Sperrzeit bei Meldeversäumnis tritt auch dann ein, wenn sich der Arbeitslose aus Versehen einen Tag später als aufgefordert bei der Agentur für Arbeit meldet. 2. Die Sanktionsfolgen der Sperrzeit bei Meldeversäumnis, insbesondere das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum von einer Woche, sind nicht verfassungswidrig.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 30/10 R
2011-08-25
BSG 11. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. September 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 33/10 R
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 12. November 2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 1/11 B
Wenn der Bemessungszeitraum infolge von Erziehungszeiten keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält, verstößt die fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds nach Qualifikationsgruppen nicht gegen Verfassungs- oder Gemeinschaftsrecht (Bestätigung und Weiterführung von BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 23/07 R = BSGE 100, 295 = SozR 4300 § 132 Nr 1).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 19/10 R
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. August 2010 aufgehoben, soweit darin über Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung entschieden worden ist, und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 13. Dezember 2007 zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 29/10 R
2011-08-25
BSG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 21. Dezember 2009 - S 33 SO 18/07 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, soweit das Sozialgericht die Beklagte zur Leistung verurteilt hat. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 31 690,62 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 8/10 R
2011-08-25
BSG 11. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 32/10 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 19/10 R
2011-08-25
BSG 11. Senat
Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 34/10 R
Bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengelds aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ist nicht die Bezugsgröße, die für den Ausbildungs- oder Wohnort galt (Bezugsgröße Ost), sondern die Bezugsgröße West zugrunde zu legen (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R = SozR 4-4300 § 122 Nr 8).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 13/10 R
1. Die örtliche Zuständigkeit von Sozialhilfeträgern für Leistungen ambulant betreuter Wohnformen richtet sich bei nach dem 31.12.2004 eintretenden Leistungsfällen nach der Zuständigkeit vor Eintritt in die Wohnform als solche; für vor dem 1.1.2005 eingetretene Leistungsfälle gelten die Zuständigkeitsregelungen des Bundessozialhilfegesetzes fort. 2. Leistungen ambulant betreuter Wohnformen setzen keine Koppelung von Wohnungsgewährung und Betreuung voraus.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/10 R
Der Sozialhilfeträger darf für die Übernahme von Bestattungskosten deren Erforderlichkeit nicht allein anhand pauschalierend begrenzender Vergütungssätze bestimmen, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 20/10 R
Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 165/10 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. März 2011 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1764 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 37/11 B
Die Revision der Kläger wird zurückgewiesen, soweit mit ihr eine Leistung von mehr als 321,19 Euro geltend gemacht wird. Im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 11. Mai 2010 auf die Revision der Kläger aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 91/10 R
Die Rückerstattung von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen ist nicht als Einkommen im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 185/10 R