Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG)

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GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 013 602.5 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 17. Oktober 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Richterin Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 560/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 305 19 263 S 64/09 Lösch hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. Oktober 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie der Richter Reker und Hermann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 69/11
In der Patentnichtigkeitssache … … betreffend das europäische Patent 0 603 144 (DE 693 06 089) hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 16. Oktober 2012 unter Mitwirkung des Vor-sitzenden Richters Schramm sowie der Richterin Dipl.-Chem. Dr. Proksch-Ledig, der Richter Dipl.-Chem. Dr. Gerster und Schell sowie der Richterin Dipl.-Chem. Dr. Münzberg für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 603 144 wird mit Wirkung für das...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 11/11 (EP)
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 021 797.1 hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Bender, die Richterin Dr. Hoppe und den Richter am Amtsgericht Dr. Wache in der mündlichen Verhandlung am 16. Oktober 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 544/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2009 064 838 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 16. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner beschlossen: 1. Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag des Inhabers des angegriffenen Zeichens, der Widersprechenden die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 581/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 053 984.4 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 16. Mai 2012 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Klante, der Richterin Dorn und des Richters am Amtsgericht Jacobi beschlossen: Die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes, Markenstelle für Klasse 4, vom 2. Juni 2010 und vom 1. Dezember 2010 werden auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahrens...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 11/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 057 868.0 hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Bender, die Richterin Dr. Hoppe und den Richter am Amtsgericht Dr. Wache am 16. Oktober 2012 beschlossen: Auf die Beschwerde werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 36 vom 24. Juni 2010 und vom 3. März 2011 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 21/11
leFlair Die Unterscheidungskraft eines Zeichens wird nicht dadurch erlangt, dass einem nicht unterscheidungskräftigen Substantiv (hier: "Flair") dessen zugehöriger Artikel vorangestellt wird, denn der Verkehr wird einem solchen Artikel in der Regel keine eigenständige Bedeutung beimessen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 559/11
Weiterbehandlung II Im Rahmen der Weiterbehandlung (§ 123a PatG) muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses diejenige Handlung nachgeholt werden, die innerhalb der vom Patentamt bestimmten Frist hätte vorgenommen werden müssen; ein Fristgesuch genügt hierfür nicht (so schon Senatsbeschluss BPatGE 50, 90, 93 – Weiterbehandlung I). Dies gilt auch, wenn der Zurückweisungsbeschluss unter Nichtbeachtung eines zuvor beim Patentamt eingegangenen Fristverlängerungsantrags...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 22/10
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 44 18 164.7-35 … hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 15. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Mayer, die Richterin Kopacek sowie die Richter Dipl.-Ing. Gottstein und Dipl.-Ing. Kleinschmidt beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 20 W (pat) 37/08
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 010 342.6 (hier: Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 11. Oktober 2012 beschlossen: Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 72/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 010 336.1 (hier: Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 11. Oktober 2012 beschlossen: Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 68/11
In der Beschwerdesache … … betreffend das Gebrauchsmuster … hier: Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Baumgärtner sowie die Richterin Bayer und den Richter Eisenrauch beschlossen: 1. Die Erinnerung der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Bundespatentgerichts vom 18. August 2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 35 ZA (pat) 50/09
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 010 329.9 (hier: Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 11. Oktober 2012 beschlossen: Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 61/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 010 343.4 (hier: Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 11. Oktober 2012 beschlossen: Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 73/11
In der Beschwerdesache … betreffend das Patent 699 39 333 (EP 1 145 036) wegen Wiedereinsetzung hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) auf die mündliche Verhandlung vom 11. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Rauch sowie die Richterin Püschel und den Richter Eisenrauch beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 16/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 010 338.8 (hier: Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 11. Oktober 2012 beschlossen: Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 69/11
In der Einspruchssache betreffend das Patent 101 35 846 … hat der 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. Oktober 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Schneider, der Richterin Bayer sowie der Richter Dipl.-Ing. Sandkämper und Dipl.-Ing. Schlenk beschlossen: Das Patent 101 35 846 wird aufrechterhalten.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 12 W (pat) 302/12
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 010 332.9 (hier: Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 11. Oktober 2012 beschlossen: Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 64/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 010 339.6 (hier: Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin Werner am 11. Oktober 2012 beschlossen: Der Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 70/11