In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 013 602.5 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 17. Oktober 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Metternich und der Richterin Grote-Bittner beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.