In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 858 270 DE 696 06 421 hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. Februar 2013 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Sredl sowie der Richter Merzbach, Dr.-Ing. Fritze, Dipl.-Ing. Univ. Rothe und Dipl.-Ing. Univ. Fetterroll für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 858 270 wird im Umfang der Patentansprüche 1, 3, 6 bis 12 und 22 mit Wirkung für das...